Die Mietkautionsbürgschaft stellt eine noch wenigen Menschen bekannte Möglichkeit der Stellung einer Mietkaution dar – und macht es möglich, auf ein Darlehen zum Bezahlen der Kaution zu verzichten, wenn man nicht genug Liquidität zur Stellung der Kaution zur Verfügung hat. Die Mietkautionsbürgschaft ist grundsätzlich bei der Anmietung von Privatwohnungen ebenso wie bei Gewerbeimmobilien zulässig, Voraussetzung ist jedoch jeweils die Zustimmung des Vermieters. Die Bürgschaft ist sowohl bei für die Anmietung neuer Wohnräume als auch für die Ablösung einer bereits geleisteten Kautionszahlung geeignet.
Mietkautionsbürgschaft von Kautionsfrei.de als Angebot der R+V Versicherung
Die Versicherungsgesellschaft der Volks- und Raiffeisenbanken bietet eine Mietkautionsbürgschaft über die Webseite www.kautionsfrei.de an. Der Mieter übergibt seinem Vermieter eine Urkunde, welche die Übernahme der Mietkaution durch die Versicherungsgesellschaft bestätigt, sofern der Wohnungsgeber auf diese zurückgreifen muss. Der Mieter zahlt während der Vertragslaufzeit eine jährliche Gebühr, welche sich anhand der Kautionssumme berechnet. Im Gegensatz zu vielen Mitbewerbern verzichtet die R+V Versicherung auf die zusätzliche Berechnung von Bearbeitungsgebühren und Abschlusskosten, so dass die Kosten für die Bürgschaft anhand des Zinssatzes leicht berechnet werden können. Da Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft anstelle der Übergabe der Mietkaution als Bargeld oder in der Form eines Kautionssparbuches häufig aus Unkenntnis ablehnen , bietet die Versicherungsgesellschaft interessierten Mietern an, den Vermieter über die Funktionsweise der Bürgschaft zu informieren.
Die Mietkautionsbürgschaft aus der Sicht des Vermieters
Aus Sicht des Vermieters weist die Mietkautionsbürgschaft ausschließlich Vorteile auf. Sofern er nach dem Auszug des Mieters berechtigte Ansprüche an Leistungen aus der Mietsicherheit hat, erhält er den entsprechenden Betrag bis zur Höhe der vereinbarten und abgesicherten Mietkaution durch die R+V Versicherung ausgezahlt. Zudem begehen private Vermieter mit wenigen Wohnungen häufig den Fehler, Mietkautionen nicht hinreichend von ihrem eigenen Vermögen getrennt anzulegen, wodurch Konflikte mit dem Gesetz vorgezeichnet sind. Wenn sie eine Mietkautionsbürgschaft akzeptieren, vermeiden Vermieter mögliche Komplikationen durch eine fehlerhafte Anlage übereigneter Mietsicherheiten. Und schaut man sich derzeit das wahnsinnige Angebot an Neubauimmobilien an, so kann man sicher sein, dass es in den nächsten Jahren noch mehr (unerfahrene) Vermieter geben wird.
Die Mietkautionsbürgschaft aus der Sicht des Mieters
Der Vorteil einer Mietkautionsbürgschaft für den Mieter besteht darin, dass er kein Bargeld für die Stellung einer Mietsicherheit benötigt, sondern sein Vermögen für die Einrichtung seiner neuen Wohnung verwenden kann. Da ein Umzug mit hohen Kosten verbunden ist und die Mietkaution der bisherigen Unterkunft häufig erst sechs Monate nach dem Auszug zurückerstattet wird, stellt die Möglichkeit der Mietkautionsbürgschaft statt der Bezahlung der Kaution eine enorme finanzielle Entlastung dar. Der Gesetzgeber sieht zwar eigentlich die Zahlung der Mietbürgschaft in drei Raten vor, viele Vermieter machen jedoch die Vermietung einer Wohnung davon abhängig, dass der künftige Mieter sofort die volle Mietsicherheit zahlt.
Eine Mietkautionsbürgschaft bewirkt, dass der Mieter die Bürgschaft weder aus seinem Vermögen noch mittels eines möglichen Darlehens bezahlen muss. Als Nachteil der Mietkautionsbürgschaft ist jedoch zu werten, dass der Mieter die gezahlten Gebühren für die Kaution nach dem Auszug im Gegensatz zu einer traditionellen Mietkaution nicht zurückerhält. Somit sind die für die Mietkautionsbürgschaft gezahlten Beträge als verlorene Aufwendungen anzusehen. Auf der anderen Seite kann der Mieter das nicht für eine Barkaution bezahlte Geld anlegen, allerdings ist der Gebührensatz der R+V Versicherung für die Mietkautionsbürgschaft höher als die realistischerweise bei einer Geldanlage zu erzielende Rendite.
Nicht zuletzt muss der Mieter beachten, dass er den zunächst nicht bezahlten Betrag nach seinem Auszug möglicherweise doch aufbringen muss. Bei einer Mietkautionsbürgschaft handelt es sich nicht, wie viele Verbraucher vermuten, um eine Versicherung. Somit muss der Mieter eine nach seinem Auszug durch die R+V Versicherung an den Mieter gezahlte Kaution an die Gesellschaft zurückerstatten. Auf diese Weise entsteht eine finanzielle Belastung nicht beim Einzug in die Wohnung, sondern im Falle der Inanspruchnahme der Kaution durch den Vermieter beim Auszug. Auch wenn die Gesellschaft im Leistungsfall für den Regress vermutlich eine Ratenzahlung akzeptieren wird, entstehen dem Mieter möglicherweise weitere Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Mietkaution, nachdem er während der Mietzeit bereits die Gebühren für die Bürgschaft bezahlt hatte.