Der Mietvertrag ist ein schuldrechtlicher Konsensualvertrag, durch den der Vermieter verpflichtet wird, die Mietsache auf unbestimmte Zeit zu überlassen, während der Mieter die Leistung durch einen festgelegten Mietzins vergütet. Der Mieter ist somit unmittelbarer Besitzer des Mietobjekts, ohne jemals Eigentümer der Sache zu werden. Der Vermieter hat Sorge dafür zu tragen, dass sich das Mietobjekt während der gesamten Mietzeit in einem vertragsgemäßen Zustand befindet. Der Mieter muss hingegen die Mietsache am Ende des Vertrages wieder an den Vermieter zurückgeben. Während der Mietphase hat er alle Gefahren, die von oder gegen das Objekt wirken, unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Im Regelfall sichern Vermieter den Vertrag durch eine zuzügliche Kautionsleistung ab, die zu Beginn vom Mieter zu zahlen ist. Häufig verursacht aber schon der Umzug in die neue Wohnung hohe Kosten, so dass es vielen Mietern schwerfällt, die oft relativ hohe Kaution (3 Nettokaltmieten) aufzubringen.
Gründe für die Mietkaution
Mieter und Vermieter werden das Ende der Vertragslaufzeit mit der Wohnungsübergabe abschließen. Der Vermieter hat im Regelfall ein berechtigtes Interesse daran, die Wohnung möglichst bald an eine neue Partei vermieten zu können. Dazu ist einerseits erforderlich, dass die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand an den Eigentümer überlassen wird. Andererseits wird der Mieter häufig durch den Mietvertrag verpflichtet sein, die Wohnung vor seinem Auszug zu renovieren. Im Einzelfall ist die Beurteilung von Schönheitsreparaturen zwar rechtlich umstritten, allerdings ist allgemein anerkannt, dass die Gebrauchsspuren durch Renovierungsmaßnahmen beseitigt werden müssen. Zudem ist der Mieter bis zum letzten Vertragsmonat verpflichtet, den vereinbarten Mietzins zu überweisen. Kommt er seinen Verpflichtungen indes nicht nach, hat der Vermieter mitunter einen finanziellen Ausfall zu tragen. Die Kaution soll ihn gegen derartige Schadensfälle absichern. Der Mieter hat erst einen Rechtsanspruch auf Rückgewähr der Kaution, sobald die Wohnung wieder an den Vermieter übergeben wurde und noch offene, berechtigte Forderungen des Vermieters beglichen sind.
Mietkaution – Das Ende aller Mietträume?
Generell ist der Umzug in die neue Wohnung keine günstige Angelegenheit. Der Umzug an sich (Umzugsfirma, Miet-LKW o.ä.), aber auch ggf. neu anzuschaffende Möbel und Hausratsgegenstände belasten das Portemonnaie, bevor die neue Umgebung bezogen wird. Besonders junge Menschen oder Familien, die sich so viele Kosten auf einmal u.U. nicht leisten können, fühlen sich mitunter schnell finanziell überfordert.
Allerdings bieten spezielle Finanzdienstleister so genannten Mietkautionsbürgschaften an. Ein Anbieter ist hier die Kautionskasse mit ihrem Produkt „Moneyfix“. Bei Nutzung eines solchen Dienstes muss der Mieter keine Barkaution oder ein verpfändetes Sparbuch beim Vermieter hinterlegen. Statt dessen gibt der Mieter beim Vermieter eine Urkunde ab (Bürgschaftsurkunde). Der Aussteller dieser Urkunde, hier z.B. die Deutsche Kautionskasse (oder ein anderer Dienstleister oder Versicherer wie Kautionsfrei.de / R+V Versicherung), verbürgt sich beim Vermieter für die Stellung der Mietkaution. Sollte der Vermieter einen berechtigten Grund haben, die Kaution tatsächlich einzufordern, zahlt die Kautionskasse das Geld an den Vermieter aus.
Voraussetzung: Der Vermieter muss den Vertrag zwischen Mieter und Versicherungsgesellschaft akzeptieren. Ein Rechtsanspruch auf Zustimmung besteht hier nicht unbedingt. Der Kunde kann allerdings die Kautionskasse mit der Aufklärung betrauen. Das ist vor allem sinnvoll, wenn der Vermieter das Unternehmen und die Arbeitsweise nicht kennt und seine erste Ablehnung der Bürgschaft als Kautionsersatz eher aus Unwissenheit geschieht.
Das Geschäftsmodell von Moneyfix
Mittlerweile zählt die Deutsche Kautionskasse mit Moneyfix schon zwei Millionen Kunden, die ihre eigentlich an den Vermieter zu zahlende Miet-Kaution durch die Mietkautionsbürgschaft ersetzt haben. Doch was kostet der Service? Für die Stellung der Bürgschaft und die damit verbundenen Dienste erhebt Moneyfix einige Pauschalgebühren, die vom Kunden zu bezahlen sind:
- Zum einen wird mit dem Vertragsschluss eine Prämie in Höhe von 50€ fällig.
- Zum anderen muss der Versicherungsnehmer jährlich 5% der Mietkautionssumme begleichen.
- Ab dem 2. Vertragsjahr fordert das Unternehmen ferner eine Servicepauschale in Höhe von 10€.
Der Versicherungsfall und seine Folgen
Der Versicherungsfall tritt immer dann ein, wenn der Vermieter die Kautionssumme nach dem Auszug für sich beansprucht. In diesem Fall wendet sich der Eigentümer an Moneyfix und erklärt seine Gründe. Im Folgenden klärt die Versicherung den Kunden über den Sachverhalt auf, so dass sich dieser innerhalb von 14 Tagen dazu äußern darf. In einigen Fällen ist es auch möglich, die Verwertung durch ein gerichtliches Eilverfahren zu stoppen. Der gerichtliche Beleg ist ausreichend, um dem Versicherungsgeber letztendlich die Geldübergabe an den Vermieter zu versagen. Meldet sich der Versicherungsnehmer nicht innerhalb dieser Pflicht, befriedigt Moneyfix den Zahlungsanspruch des Vermieters. Anschließend stellt sie die Dienstleistung dem Mieter in Rechnung. D.h. im Klartext: Die Kautionskasse übernimmt nicht den Schaden (die Kaution), sondern streckt Sie nur auf Zuruf durch den Vermieter an den Vermieter vor. D.h. wiederum: Mit der Kautionsbürgschaft hat der Mieter nur einen Liquiditätsvorteil während seiner Miete; er muss nicht über Jahre hinweg die Summe der geforderten 3 Monatsmieten „ungenutzt“ beim Vermieter hinterlegen. Sollte der Vermieter aber einen tatsächlichen Anspruch auf Nutzung der Kaution geltend machen (können), dann muss der Mieter die Kautionssumme effektiv schon selbst aufbringen, nur nicht schon im Voraus, sondern nur im Ernstfall.
Vorteil gegenüber einigen anderen Anbietern bei Moneyfix ist, dass die Kautionskasse keine Maximalgrenze im Hinblick auf die Kautionshöhe hat. Übersteigt die Kaution die Summe von 10.000 €, führt die Gesellschaft zwar eine Einzelfallprüfung durch, bevor sie dem Antragssteller das Ergebnis mitteilt. Aber auch bei ungewöhnlich teuren Mietobjekte lässt sich damit das Vorstrecken der Mietkaution durch den Mieter sparen.
Zudem geht der Kunde wenig Risiken ein, da der Vertrag jederzeit gekündigt werden kann. Die Kündigung vollzieht sich mit dem Zurücksenden der Bürgschaftsurkunde, die dem Versicherungsnehmer mit den Vertragsunterlagen zugegangen ist. Für die Schlussabrechnung wird die Kündigung auf den Tag genau festgehalten.
Fazit: Kautionsbürgschaft statt Mietkaution
Insgesamt bietet das Konzept der Kautionskasse mit ihrem Produkt Moneyfix viel Sicherheit und Transparenz. Man spart sich als Mieter das Vorstrecken einer mitunter schon satten Mietkaution. Andererseits kann die Nutzung eines solchen Dienstleisters über die Jahre schon zu beträchtlichen Mehrkosten führen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn das Mietverhältnis über viele Jahre bis Jahrzehnte fortbesteht, da der Kunde während der gesamten Vertragslaufzeit die jährliche Provision zuzüglich Servicegebühr finanzieren muss. Andererseits ist die monatliche Belastung verhältnismäßig gering, und man kann die nicht für die Kaution aufzuwendende Liquidität nach dem Einzug z.B. eher in neue Möbel oder ähnliches stecken.