Jede Bank vergibt ihre Darlehen in der Regel mit Sicherheiten. Dazu zählen ein regelmäßiges sicheres Einkommen, Vermögen (z.B. bestehende Lebensversicherung), Immobilien (Grundschuldeintragung), oder auch eine Bürgschaft. Beim Ratenkauf ist der gekaufte Gegenstand in der Regel die Sicherheit.
Stirbt der Versicherer in der Kreditlaufzeit, bleibt der Kreditvertrag in voller Höhe und zu den gleichen Bedingungen bestehen und geht an die Erben in voller Höhe über. Das kann in einer Familie, wenn es den Hauptverdiener betrifft und der Kredit noch in einer hohen Summe offen steht, den Ruin bedeuten, weil entweder das Haus verkauft werden muss, oder die Familie Privatinsolvenz anmeldet, weil sie die Rückzahlung nicht realisieren kann. Wenn es den Erben etwas bringt, dann kann die Ausschlagung des Erbes helfen. Bedacht werden muss, dass dann alles, was im Besitz des Verstorbenen war weg ist.
Eher zu verschmerzen ist in der Regel der Ratenkauf. Hier wird der gekaufte Gegenstand wieder abgeholt, wenn die Raten nicht mehr gezahlt werden können. Bei einer Bürgschaft haftet beim Tod des Kreditnehmers in erster Linie der Bürge in voller Höhe. Er kann sich an die Erben wenden, um die Raten von dort wieder zu bekommen. Für die Bank haftet in diesem Fall der Bürge, wenn der Kreditnehmer weg ist.
Schon bei einer Kreditaufnahme sollte diese schmerzliche Möglichkeit bedacht werden, weil es auch Maßnahmen zur Vorbeugung gibt. Helfen kann hier eine Risikolebensversicherung, die mindestens in Höhe des Darlehens abgeschlossen werden sollte. Mit dieser Versicherung ist das Todesfallrisiko versichert. Stirbt der Versicherungsnehmer in der Vertragslaufzeit, wird die vereinbarte Summe an den oder die Berechtigten ausgezahlt. Damit können die Erben entweder den Kredit abzahlen, oder die Raten weiter bedienen, bis das Darlehen abgezahlt ist.