So wie jedes andere Unternehmen unterliegen auch Banken gewissen Kontrollen und Vorschriften. Insbesondere die Eigenkapitalvorschriften sind ein wichtiger Punkt, den die Banken und Kreditinstitute zu beachten haben.
Sämtliche Vorschriften bezüglich des Eigenkapitals wurden vom Basler Ausschuss für die Bankenaufsicht vorgeschlagen, wobei die seit dem 01.01.2007 gültigen Vorschriften als Basel II bezeichnet werden.
Die Vorschriften gemäß Basel II gelten für alle Banken und Finanzdienstleistungsinstitute in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Für die Banken bedeut dies, dass die Eigenkapitalvorschriften auf drei Säulen basieren. Säule eins beschreibt dabei die Mindestkapitalanforderungen. Gemäß diesen Anforderungen muss die Summe des von der Bank eingegangenen Kreditrisikos plus bestimmte Anrechnungsbeträge des Marktrisikos plus Anrechnungsbeträge für das operationelle Risiko multipliziert mit dem Faktor 12,5 und geteilt durch die Eigenkapitalsumme der Bank ein Ergebnis von 8 % oder darüber ergeben. Dieses Ergebnis nennt man auch den Kapitalkoeffizienten. Im Vergleich zu Basel I ist bei Basel II das operationelle Risiko hinzugekommen.
Die zweite Säule von Basel II ist der Überprüfungsprozess durch die Bankenaufsicht. Dabei ist zunächst beabsichtigt, dass die Banken verstärkt darauf achten, selbst ihre eigene Risikosituation zu beurteilen und ihre Eigenkapitalausstattung beständig zu verbessern. Auch die internen Kontrollen und das bankeigene Risikomanagement sollen laufend überprüft, weiterentwickelt und verbessert werden. Gleichzeitig sieht Basel II vor, dass es einen beständigen Dialog zwischen der Bankenaufsicht und den Banken gibt, damit die Bankenaufsicht beurteilen kann, ob die überprüfte Bank in der Lage ist, die Risiken, die sie eingegangen ist, selbst zu erkennen, zu steuern, zu beurteilen und zu überwachen. Sollte die Bankenaufsicht zu der Überzeugung gelangen, dass die überprüfte Bank nicht dazu in der Lage ist, ist sie ermächtigt, Maßnahmen zu ergreifen, die über die Anforderungen der ersten Säule hinausgehen.
Die dritte Säule von Basel II wird als erweiterte Offenlegung bezeichnet. Damit sind Transparenzanforderungen an die Banken und Finanzdienstleistungsinstitute gemeint. Der Gedanke, der hinter der erweiterten Offenlegung steckt, ist der, dass Privatpersonen und Unternehmen die Geschäftsführung einer Bank hinsichtlich des Risikobewusstseins und des effektiven Risikomanagements beurteilen und aufgrund ihrer Beurteilung die Entscheidung treffen, entweder Kunde dieser Bank zu werden oder auch nicht. Dies soll den Banken als Anreiz dienen, keine unnötigen Risiken einzugehen und verantwortungsvoll zu handeln.