Bei Forfaitierung handelt es sich um einen Ankauf von Forderungen. Jedoch wird hier nicht auf den Verkäufer zurückgegriffen, sofern die Zahlung ausfällt. Dies ist die echte Forfaitierung. Allerdings übernimmt der Verkäufer für den eigentlichen Rechtsbestand einer Forderung die Haftung. Wenn eine unechte Forfaitierung erfolgen soll, so ist der Rückgriff gegen den Verkäufer möglich. Derjenige, der die Forderung verkauft, wird Forfaitist und der Käufer solch einer Forderung wird Forfaiteur genannt.
Dabei ist das Forfaiting bzw. die Forfaitierung ein klassisches Instrument im Bereich der Exportfinanzierung. Ferner hat die Forfaitierung bei den finanziellen Abwicklungen von den unterschiedlichen Leasinggeschäften eine besondere Bedeutung gewonnen. Außerdem wird die Forfaitierung auch in den Bereichen der Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) bzw. des Public Private Partnerships (PPP) verwendet.
Im Bereich der Exportfinanzierung spielt die Forfaitierung eine wichtige Rolle. Sie läuft wie folgt ab: zunächst stellt der jewelige Importeur eine Sicherheit für einen Lieferantenkredit bereit (z. B. ein Bankaval). Anschließend verkauft der Forfaitist bzw. Exporteur die Forderung abzüglich den Zinsen an die Bank des Exporteurs, den sog. Forfaiteur, und er überträgt diese Rechte aus einem Sicherungsinstrument an den Forfaiteur. Sobald die Forderung fällig wird, zieht die Bank des Exporteurs den Betrag ein.
An diese Forderungen gibt es allerdings einige Voraussetzungen. Zum Einen wird die Forfaitierung bei lang-, mittel- und kurzfristigen Forderungen verwendet, welche abstrakt und von dem eigentlichen Grundgeschäft losgelöst sein müssen. Zum Anderen muss der Schuldner eine sehr gute Bonität aufweisen und die Forderung muss auf sog. Hartwährungen wie Dollar, Euro, Schweizer Franken lauten. Ferner müssen die Forderungen abtretbar sein und frei von den Rechten dritter Personen sein.
Der Exporteur hat aufgrund der Forfaitierung einige Vorteile. Er bekommt sehr schnell liquide Mittel, weil er die Forderungen an die Bank verkauft und er gibt das Ausfallrisiko an den Käufer der Forderung weiter. Weiterhin entlastet der Exporteur komplett die Bilanz, weil er statt Forderungen nunmehr liquide Mittel aufweisen kann. Außerdem gibt es eine komplette Fremdfinanzierung und es wird die Deckung von einem Kreditversicherers nicht benötigt. Ein weiterer Punkt ist, dass zu dem Zeitpunkt des Forderungsverkaufs das Kursrisiko erlischt und die Inkassofunktion von dem Forfaiteur übernommen wird. Im Vergleich zu anderen Finanzierungsformen sind die Finanzierungskosten geringer, weil die Bonität des Forderungsschuldners normalerweise höher ist als die Bonität des Forderungsverkäufers.