Während erstrangige Kredite durch Sicherheiten abgedeckt werden, kommt die mit Nachrangkredit bezeichnete Kreditform in der Regel ohne Sicherheiten aus. Das hat nicht nur Vorteile für den Kreditnehmer, denn durch das höhere Risiko für die Bank bzw. den Kreditgeber fallen beim Nachrangkredit die Zinsen für gewöhnlich höher aus als bei gesicherten Krediten.
Bei erstrangigen Krediten werden diese durch Sicherheiten wie eine Immobilie oder bei Unternehmen auch eine teure Maschine abgesichert. So hat die Bank etwas, das im Fall der Fälle zumindest einen Teil der Kreditsumme für die Bank retten kann, wenn die Sicherheit versteigert oder veräußert wird.
Bei einem Nachrangkredit – auch nachrangiges Darlehen genannt – sind keine Sicherheiten notwendig. Zudem wird der Kreditgeber im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers (Insolvenz) nachrangig behandelt. Es werden also die Nachrangkredite – wie der Name schon sagt – nachrangig befriedigt, wenn der Kreditnehmer in die Insolvenz geht. Zuerst sind in dieser Situation für gewöhnlich die Forderungen von anderen Kreditgebern zu befriedigen.
Dies führt natürlich zu einem höheren Ausfallrisiko für den Geber eines Nachrangkredites, so dass dieser das Ausfallrisiko üblicher Weise in Form von höheren Zinsen auf den Kreditnehmer umlegen wird.