Die Möglichkeit der Restwertfinanzierung wird bei den Autobanken häufig angewendet. Dabei erwerben Leasingnehmer, deren Leasingvertrag beendet ist, das Fahrzeug, das sie bisher geleast hatten über eine Restwertfinanzierung, die in etwa mit einer Gebrauchtwagenfinanzierung vergleichbar ist, nur dass sie das Auto auch schon vorher selbst genutzt haben, also den Zustand des Fahrzeugs genau kennen.
Leasingnehmer machen von dieser Möglichkeit häufig gebrauch, entweder, weil sie mit dem Fahrzeug sehr zufrieden sind oder weil ihre Kreditwürdigkeit einen neuen Leasingvertrag nicht hergibt. Wenn die Autobanken den Leasingnehmer aus der bisherigen Vertragslaufzeit des Leasinggeschäftes bereits als gut zahlenden Kunden kennen und er seine monatlichen Raten problemlos getilgt hat, wird sie auch bei schwacher Bonität einer Restwertfinanzierung zustimmen, besonders dann, wenn eventuell auch der Händler, bei dem das Fahrzeug geleast wurde, nicht mehr existiert.
Der Kaufpreis bei einer Restwertfinanzierung entspricht dem im Leasingvertrag kalkulierten Restwert, in der Regel deutlich weniger als 50 Prozent des Preises für ein Neufahrzeug, bei entsprechend langer Laufzeit der Restwertfinanzierung sind die monatlichen Raten gering und für den Kunden bezahlbar.
Aber nicht nur aus Leasingverträgen kommen Restwertfinanzierungen zu Stande. Immer häufiger werden in den letzten Jahren bei den Autobanken die so genannten Drei-Wege-Finanzierungen angeboten, die auch als Schlussratenfinanzierung bekannt sind. Hier steht am Ende der Laufzeit des Darlehensvertrages eine Schlussrate, die ähnlich wie beim Leasingvertrag dem Restwert des Fahrzeuges zu diesem Zeitpunkt entspricht. Viele Kreditnehmer entscheiden sich am Ende der Laufzeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und dafür eine Restwertfinanzierung in Anspruch zu nehmen.