Oft kann es geschehen, dass ein Privatmann oder ein Geschäftsmann aus verschiedenen Gründen eine Sicherheit stellen muss. Solch eine Sicherheit wird auch Bürgschaft oder Aval genannt. Meist handelt es sich dabei um eine finanzielle Leistung, die erbracht werden soll. Doch oft möchte derjenige, der die Sicherheit stellen muss, nicht eine große Geldsumme bar hinterlegen. Dies kann verschiedene Gründe haben, z.B., dass liquide Mittel in der benötigten Höhe nicht zur Verfügung stehen oder erst teuer finanziert werden müssten.
Da bietet sich ein Bankaval über die Hausbank an. Das Aval des Kreditinstituts hat für den Avalsteller mehrere Vorteile. So muss er zum einen nicht auf einen erheblichen Bargeldbestand verzichten, sondern kann mit dem Geld anderweitig arbeiten oder er muss die benötigte Summe nicht als Kredit aufnehmen. Die Bank berechnet zwar eine Provision für die übernommene Bürgschaft, die so genannte Avalprovision, doch diese ist längst nicht so hoch wie die Sollzinsen für einen Kredit. Außerdem wird eine Bürgschaft von einer Bank meist auch ohne Bereitstellung weiterer Sicherheiten übernommen, die Voraussetzung ist allerdings eine erstklassige Bonität des Kunden.
Es gibt verschiedene Avale, die von den Kreditinstituten übernommen werden können. Für jede Art von Bürgschaft wird dabei eine andere Höhe an Avalprovision berechnet. Im Allgemeinen kann man sagen, dass die Höhe der Avalprovision zwischen 1 % und 2,5 % des abgesicherten Betrages liegt.
Beispiele für Bankbürgschaften sind z.B. Mietavale, die die Hinterlegung einer Mietkaution auf einem Sparbuch ersetzen. Der Mieter muss also nicht das Zweifache oder das Dreifache der monatlichen Miete hinterlegen, sondern legt dem Vermieter nur das Mietaval seiner Hausbank vor. Der Vermieter hat somit genau die gleiche Sicherheit wie bei einer Barhinterlegung. Der Mieter muss aber nicht einen so großen Betrag aufbringen, sondern zahlt nur die Avalprovision an seine Bank.
Die Avalprovision wird dabei, je nach Vereinbarung mit der Bank, entweder monatlich, alle drei Monate, halbjährlich oder einmal im Jahr berechnet.
Ein weiteres Beispiel für eine Bankbürgschaft ist das Anzahlungsaval. Damit sichert sich der Käufer einer Ware oder eines Investitionsgutes seine vor Lieferung geleistete Anzahlung ab. Erfolgt dann die Lieferung nicht vertragsgemäß oder ist die Ware oder das Investitionsgut fehlerhaft, kann der Käufer seine Anzahlung zurückverlangen.