Wie groß die Bedeutung und wie weitreichend die Aufgaben der Revision als ein kritischer Prüfungsvorgang sind, ist aus vielen Lebensbereichen hinreichend bekannt: wie im Bereich Recht die Überprüfung und gegebenenfalls die Novellierung eines Gesetzes oder die Revidierung eines Gerichtsurteils oder in der Wirtschaft die manchmal gefürchtete Revision in der Buchhaltung. Mittlerweile ist die Revision bzw. Kreditrevision im Kreditwesen obligatorisch: in der Form einer für jedes Kreditinstitut bzw. Bank und Versicherung gesetzlich vorgeschriebene eigenständige Abteilung, die der Unternehmensleitung direkt unterstellt ist und die einflussreiche Position einer Stabsabteilung innehat. Die Kreditrevision als Prüfungsvorgang wiederum umfasst den gesamten Prozess der Kreditvergabe und der Kreditabwicklung eines Kreditinstituts.
Durchgeführt wird die Kreditrevision in der Regel von der bankeigenen Revisionsabteilung sowohl turnusmäßig in regelmäßigen Zeitabständen als auch außerplanmäßig, immer dann, wenn gewisse Hinweise auf eventuelle Missstände hindeuten, die es zu prüfen gilt. Neben dieser „internen Revision“ werden auch „externe Revisionen“ vorgenommen. Diese können entweder von der Unternehmensleitung selbst an erfahrenen Finanzexperten bzw. Wirtschaftsprüfer in Auftrag gegeben werden oder aber – bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten – von den staatlichen Bankaufsichtsstellen angeordnet werden.
Geprüft wird bei der turnusmäßigen Kreditrevision der ordnungsgemäße Ablauf der Kreditvergabe: wie (nach welchen Kriterien) wird ein Kreditantragsteller geprüft, wie wird die Bonität bzw. die Kreditwürdigkeit eines Antragstellers beurteilt, damit er in die korrekte Risikogruppe eingestuft wird, wie wird die zukünftige wirtschaftliche Lage des potentiellen Kreditnehmers eingeschätzt, wie wird ein Kreditvertrag ausgestaltet. Unter die Lupe genommen werden ebenfalls die Kreditüberwachung bis zur letzten Kreditrate sowie die Schritte und die Maßnahmen, die unternommen werden, falls die Kreditraten ausfallen.
Kurzfristige bis mittelfristige Kredite sowie langfristige Baufinanzierungen und Darlehen gehören zum Hauptgeschäftsfeld der Banken. Je mehr Geld sie leihen, umso höhere Gewinne können sie erzielen, allerdings unter der Voraussetzung, dass die Kreditrückflüsse gesichert sind. Hierzu kommt die entscheidende Rolle der Kreditrevision zum Tragen. Sinn und Zweck der turnusmäßig vorgenommenen Kreditrevisionen ist die Minimierung von zu hohen Kreditrisiken, der außerplanmäßigen dagegen – die Minimierung und die Vermeidung von Kreditausfällen. Während bei den regelmäßigen Kreditrevisionen einzelne laufende Kredite nicht untersucht werden, werden bei den außerplanmäßigen ganz gezielt Sonderprüfungen gerade von einzelnen – bereits laufenden oder nur noch bewilligten – auffälligen Krediten intensiv durchleuchtet.