Wer eine Wohnung kauft oder ein Haus baut, sollte einen Immobilienkredit nicht nur nach seinem Effektivzins beurteilen, sondern auch die im jeweiligen Effektivzins nicht enthaltenen Bereitstellungszinsen („Zinsen während der Bauzeit“) beachten. Diese entstehen meist bei der Finanzierung eines Neubaus, weil es hierbei üblich ist, je nach Baufortschritt Teildarlehen abzurufen, um aktuelle Rechnungen zu begleichen. Jede Verzögerung einer Baumaßnahme bedeutet unausweichlich eine Verzögerung beim Abruf eines Darlehensteils, wofür der Darlehensgeber Bereitstellungszinsen verlangen kann. Diese werden bereits beim Abschluss des Darlehensvertrages vereinbart, sind je nach Kreditinstitut unterschiedlich hoch und betragen bis 3% (0,25 % pro Monat) der nicht abgerufenen Kreditsumme. Unterschiedlich lang ist ebenfalls die Frist, nach deren Ablauf Bereitstellungszinsen fällig werden: Manche Banken verlangen Bereitstellungszinsen bereits bei einer kurzen Verzögerung, zum Beispiel von einem bis drei Monaten. Bei geduldigeren Banken dagegen sind die bereitstellungszinsfreien Zeiten sechs oder sogar zwölf Monaten.
Warum die Kreditgeber Bereitstellungszinsen verlangen, erklären sie wie folgt: Für zugesagten und bereitgestellten Kreditsummen entstehen ihnen entsprechende Refinanzierungskosten. Wird eine Kreditsumme nicht beansprucht, entgehen ihnen die dafür vereinbarten Zinsen. Bei Hypothekenbanken kommt noch hinzu, dass sie die Hypothekendarlehen über Pfandbriefe, die sie dafür herausgeben und verkaufen, finanzieren. Den Inhabern der Pfandbriefe müssen sie die zugesagten Guthabenzinsen bezahlen. Jedoch falls sie die Zinsen für nicht beanspruchte Hypothekendarlehen selbst noch nicht erhalten haben, werden diese für sie Verlustgeschäfte. Die Bereitstellungszinsen betrachten die Kreditgeber somit als ein Ausgleich von entgangenen Zinsen.
Auch Bausparkassen stellen den Bausparern für nicht beanspruchte zugeteilte Bauspardarlehen Bereitstellungszinsen in Rechnung. Was die bereitstellungszinsfreien Zeiten betrifft, sind diese je nach Bausparkasse ebenfalls unterschiedlich.
Thema Bereitstellungszinsen betrifft letztendlich auch einen Immobilienkäufer, deren Zinsbindung abläuft und eine Anschlussfinanzierung fällig wird. Sich rechtzeitig um einen günstigen Anschlusskredit kümmern, ist wichtig, die eventuell entstehenden Bereitstellungszinsen dürfen dabei nicht vergessen werden. Wird der Anschlusskredit fest zugesagt, doch nicht wie vertraglich vereinbart abgerufen, können die fälligen Bereitstellungszinsen die Zinsvorteile zunichte machen.