Ein Immobilienerwerb wird bei den meisten Menschen niemals ohne die Hilfe der Banken über die Bühne gehen, die einen Großteil der Gelder zur Finanzierung des Objektes in Form von Darlehen bereitstellen müssen. Allerdings wird seitens der Kreditgeber auch Wert darauf gelegt, dass der Erwerber einen Teil der Finanzierungssumme auch aus eigenem angesparten Vermögen bestreitet. Meist ist dabei von mindestens 10 % der zu finanzierenden Summe die Rede. Zwar finanzieren die Banken eine Immobilie auch zu 100 % und mehr, doch hat das zur Folge, dass der Erwerber meist neben einer zusätzlich abzuschließenen Risikolebensversicherung noch einen erhöhten Zinssatz für die Darlehen in Kauf nehmen muss.
Dabei ist es gar nicht so schwer, entsprechendes Eigenkapital für den Erwerb einer Immobilie anzusparen. Hier sei nur der Bausparvertrag genannt. Denn fast jeder Arbeitnehmer bekommt von seinem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen, die er neben anderen Sparverträgen auch in Bausparverträge einzahlen kann. Selbst wenn dieser Vertrag noch nicht zuteilungsreif ist und das Bauspardarlehen in Anspruch genommen werden kann, ist es möglich, diesen Vertrag im Wege der Vorfinanzierung mit in die Immobilienfinanzierung einzubauen.
Dabei tritt der Erwerber seinen Bausparvertrag an die Bank ab und die Bank gewährt ihm ein Vorfinanzierungsdarlehen. Für diese Vorfinanzierung zahlt der Erwerber dann einen am Bauspardarlehen orientierten Zins. Des Weiteren zahlt er die bei Abschluss des Bausparvertrages vereinbarten Sparraten nebst den vermögenswirksamen Leistungen.
Eine mögliche Vorfinanzierung eines Bausparvertrages nutzt in jedem Fall dem Erwerber einer Immobilie und lässt ihn in den Genuss eines günstigen Zinssatzes für dieses Darlehen kommen. Selbst wenn die staatlichen Fördermöglichkeiten für einen Immobilienerwerb wie die Eigenheimzulage mittlerweile weggefallen sind und die früher gerne in ein Eigenheimvorausdarlehen mit Vorfinanzierung eingebaut wurden, bieten sie dennoch einen guten Einstieg in den Immobilienerwerb. Zumal ein Bausparvertrag mit Vorfinanzierung und anschließender Inanspruchnahme des Bauspardarlehens auch nach spätestens 20 Jahren vollständig getilgt ist.