Bei der Vergabe eines Kredites gehen die Banken davon aus, dass der Kreditnehmer die im Kreditvertrag vereinbarten Raten auch pünktlich und regelmäßig zahlt. Als zusätzliche Absicherung ziehen die Banken die Kreditrate per Lastschrift vom Konto des Kreditnehmers ein, da man nie weiß, wie zuverlässig ein Kreditnehmer ist und die Raten evtl. jeden Monat per Überweisung entrichtet.
In den meisten Fällen gehen die Zahlungen auch ein und nach Zahlung der letzten Rate ist der Kredit vollständig getilgt. Wenn der Kreditnehmer aber keine ausreichende Deckung auf seinem Konto hat und somit das Einziehen der Raten irgendwann nicht mehr möglich ist, haben die Banken unterschiedliche Möglichkeiten, die ausstehenden Beträge zu bekommen. Bevor aber Zwangsmaßnahmen vollzogen werden, müssen die Kreditinstitute den Kreditnehmer schriftlich an die Zahlung der Kreditraten erinnern. Geschieht dies nicht und auch nach einer zweiten schriftlichen Mahnung werden die Raten nicht oder nur unregelmäßig gezahlt, kann der Kredit gekündigt werden und der Kreditnehmer wird aufgefordert, sowohl die ausstehenden Raten als auch den Restbetrag des Kredites zurückzuzahlen. In der Regel kann er das nicht, sodass die Banken die Möglichkeit haben, bei ausstehender Kredittilgung eine Gehaltspfändung vorzunehmen, vorausgesetzt der Kreditnehmer steht in einem festen Arbeitsverhältnis.
Dazu ist ein Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses notwendig, der beim zuständigen Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zu beantragen ist. Ist dieser Beschluss erlassen, erhält der Arbeitgeber des Kreditnehmers eine Ausfertigung des Beschlusses mit der Maßgabe, die ausstehenden Kreditraten vom Nettoeinkommen seines Arbeitnehmers abzuziehen und dem Kreditinstitut zu überweisen. Allerdings müssen dabei die Pfändungsfreigrenzen beachtet werden.
Gehaltspfändungen bei ausstehender Kredittilgung ist ein bewährtes Mittel für jeden Gläubiger, die Zahlung der Raten durch den Kreditnehmer zu erzwingen. Vor allem wegen der geringen Kosten und der kurzen Verfahrensdauer empfiehlt es sich. Allerdings muss der Kreditnehmer in einem festen Arbeitsverhältnis stehen und zudem soviel verdienen, dass die Summe überhaupt beigetrieben werden kann.