Der Verbraucherkredit ist ein Darlehen, das Privatpersonen beantragen und erhalten können. Die Verwendung ist für gewerbliche Zecke nicht möglich.
Beim Verbraucherkredit, auch wenn er über das Internet beantragt werden kann, ist für den Vertragsabschluss die Schriftform zwingend notwendig. Im Kreditvertrag müssen die Zinsen und sonstigen Kosten exakt aufgeführt werden. Hier müssen auch die sonstigen Forderungen, wie zum Beispiel der Abschluss einer Kreditausfallversicherung oder sonstige Sicherheiten aufgeführt sein.
Nach der Unterschrift besteht für den Kreditnehmer ein Rücktrittsrecht von zwei Wochen. In dieser Zeit kann er ohne Begründung vom Vertrag zurück treten. Danach ist er für beide Seiten über den gesamten Vertragszeitraum bindend.
Einen Verbraucherkredit bei einem Kreditinstitut gibt es in der Regel nur mit Sicherheiten und einer Schufa Auskunft. Mit der Schufa Auskunft prüft der Kreditgeber, ob der Kreditnehmer ev. schon mehrere Kredite, oder Ratenzahlungen hat und die Gefahr einer Überschuldung besteht. Als Sicherheit genügt für kleinere Verbraucherkredite schon ein regelmäßiger Geldeingang auf dem Girokonto. Für Verbraucherkredite mit größeren Summen müssen weitere Sicherheiten, wie Vermögen (Kapitalbildende Versicherungen) oder Immobilien zur Verfügung gestellt werden. Hier kann auch eine Bürgschaft als Sicherheit dienen.
Die Höhe der Zinsen und sonstigen Kosten kann bei jedem Verbraucherkredit vom Kreditinstitut anders angeboten werden, so dass unbedingt ein Kreditvergleich erforderlich ist. Im Internet gibt es dazu gute und auch bequeme Vergleichsmöglichkeiten. Hier werden nicht nur die Banken der Region verglichen, sondern auch Direktbanken und ausländische Anbieter. Oft können die erforderlichen Anträge auch gleich herunter geladen werden.
Vor dem Abschluss eines Verbraucherkredites sollte der Antragsteller bei kleineren Summen und kurzfristigem Geldbedarf prüfen, ob dazu nicht der Dispositionskredit des Girokontos erweitert werden kann. Er wird in der Regel problemlos und ohne Zusatzkosten bis zum dreifachen monatlichen Geldeingang gewährt.