Die so genannte Abnahmeverpflichtung bei Darlehen besagt, dass der Darlehensnehmer sich verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Kreditsumme zu den vereinbarten Konditionen zu dem vereinbarten Termin auch tatsächlich aufzunehmen.
Speziell für Selbstständige kann dies mitunter ärgerlich sein: Ein Darlehen, das in einer wirtschaftlich schwierigen Phase beantragt wurde, kann durch eine verbesserte Auftragslage zum Zeitpunkt der Auszahlung an und für sich obsolet sein. Die Abnahmeverpflichtung zwingt den Darlehensnehmer jedoch, das Darlehen aufzunehmen und mit den entsprechenden Zinsen wieder zurück zu bezahlen.
Die Abnahmeverpflichtung bei Darlehen beinhaltet in der Regel auch die Rückzahldauer: Da der Darlehensgeber, in der Regel eine Bank, letztlich davon lebt, Zinsen für das Darlehen zu erhalten, ist es meist nicht möglich, das Darlehen auf ein Mal zurück zu erstatten. Selbst wenn eine Person also etwa in der Lotterie gewonnen hat, ist sie verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Zinssatz, der sich aus der eigentlichen Laufzeit ergibt, zu erstatten.
Diese Abnahmeverpflichtung ist Bestandteil fast aller Kreditverträge. Überzahlungsvereinbarungen, die dem Kunden ermöglichen, das Darlehen schneller erstatten zu können, sind meist an einen höheren Zinssatz gekoppelt, was verständlich ist, da der Kreditgeber in jedem Fall einen gewissen Verwaltungsaufwand erstattet haben muss.