Als Annuitätenhypothek wird ein Darlehen bezeichnet, welches mit dem Grundpfandrecht im Grundbuch einer Immobilie gesichert ist. Meist werden die so genannte Annuitätendarlehen angehenden Wohnungs- oder Hausbesitzern zum Kauf oder Bau ihrer eigenen vier Wände gewährt. Die Laufzeit eines solchen Kredites beträgt meist 25 bis 30 Jahre, der Zinssatz wird durch die Zinsbindungsfrist für eine Zeit von mehreren Jahren festgeschrieben.
Das Besondere an einer Annuitätenhypothek ist die Art der Rückzahlung des Darlehens. Der Kredit wird nämlich mittels so genannter Annuitäten – jährlich gleich bleibender Raten – abgezahlt. Eine Annuität besteht faktisch aus zwei Teilen, einem Anteil Zinszahlung für das laufende Jahr sowie einem Anteil Tilgung des Darlehens. In den ersten Jahren ist der Anteil der Zinsen an der Annuität sehr hoch und der Tilgungsanteil sehr gering, dieses Verhältnis verschiebt sich jedoch im Laufe der Jahre.
Ein Rechenbeispiel soll die Tilgung einer Annuitätenhypothek veranschaulichen. Ein Kredit in Höhe von 100.000 Euro wird zu einem Zinssatz von 5 Prozent gewährt. Vereinbart wird eine anfängliche Tilgung von einem Jahr, die Zinsbindung beträgt zehn Jahre. Im ersten Jahr zahlt der Kreditnehmer 5.000 Euro Zinsen, hinzu kommt die vereinbarte einprozentige Tilgung in Höhe von 1.000 Euro. Die so zustande kommende Annuität von 6.000 Euro ist nun für die nächsten zehn Jahre – die Dauer der Zinsbindung – jährlich zu entrichten. Da das gesamte Darlehen im zweiten Jahr 1.000 weniger beträgt, fällt auch die Höhe der Zinsen geringer aus. Lediglich 4.950 Euro sind zu entrichten, dagegen werden 1.050 Euro des Kredites im zweiten Jahr getilgt. Im dritten Jahr beträgt der Zinsanteil nur noch 4897,50 Euro, der Tilgungsanteil hingegen schon 1102,50 Euro. Mit dem Auslaufen der Zinsbindungsfrist wird der Zinssatz für das restliche Darlehen neu verhandelt und für eine bestimmte Dauer festgeschrieben. Damit wird auch die Zusammensetzung der Annuitäten neu berechnet.