Falls man sich als Kreditnehmer dazu entschlossen hat, eine Immobilienfinanzierung durchzuführen, dann hat das entsprechende Darlehen in den meisten Fällen eine Gesamtlaufzeit von deutlich über 15 Jahren.
Allerdings ist die Laufzeit nicht ab Abschluss des Darlehensvertrages so weitreichend, sondern oftmals entscheidet man sich für eine Zinsfestschreibung für beispielsweise fünf oder zehn Jahre. Wenn man sich für eine variable Zinsgestaltung entscheidet, besteht in dem Sinne ohnehin keine feste Laufzeit.
Bevor der Zeitraum der Festzinsvereinbarung vorbei ist und das Darlehen „abläuft“, sollte man sich Gedanken über eine Anschlussfinanzierung machen. Es gibt für den Hauskäufer mehrere Möglichkeiten, wie in der Praxis eine Anschlussfinanzierung gestaltet werden kann.
Die erste Alternative besteht im Abschluss eines so genannten Forward-Darlehens. Dieses wird bereits deutlich vor Ablauf der Festzinsvereinbarung für das bisherige Darlehen abgeschlossen, mitunter sogar bereits Jahre zuvor. Die Inanspruchnahme eines Forward-Darlehens eignet sich allerdings nicht in jeder Situation als Anschlussfinanzierung, sondern nun dann, wenn man bereits absehen kann, dass die Kreditzinsen bei Fälligkeit der Festzinsvereinbarung höher als zum derzeitigen Zeitpunkt sein werden. In diesem Fall kann man sich bereits heute mit dem Forward-Darlehen günstige Zinsen für die Zukunft sichern.
Die gebräuchlichste Art der Anschlussfinanzierung ist das Vereinbaren einer erneuten Festzins-Periode, entweder bei der gleichen Bank oder einem anderen Anbieter. Je nach Zinssituation kann es natürlich auch sinnvoll sein, dass man einen variablen Zinssatz vereinbart.
Falls man bereits seit einem längeren Zeitraum über einen Bausparvertrag verfügt, bietet sich unter Umständen als Anschlussfinanzierung auch die Inanspruchnahme eines Bauspardarlehens an. Der Vorteil liegt hier in den oftmals sehr niedrigen Zinsen, und zudem kann man die Auszahlung des Bauspardarlehens vom Zeitpunkt her durch entsprechende Sparbeiträge recht genau auf die Fälligkeit der bisherigen Zinsvereinbarung „anpassen“.
Grundsätzlich kann man festhalten, dass für eine Anschlussfinanzierung alle Darlehensarten in Frage kommen, die man auch im Rahmen des „Erstvertrages“ zur Verfügung stehen hat.