Mit dem staatlichen Programm der Wohnungsbauförderung, sollen insbesondere Einkommensschwächere finanziell unterstützt werden, den Traum vom eigenen Heim zu realisieren. Die Gewährung der Förderleistungen erfolgt in Form von Aufwendungsdarlehen oder Aufwendungszuschüssen. Hierbei handelt es sich um staatliche Fördergelder, welche für den Bau oder Erwerb von Wohneigentum in Anspruch genommen werden können.
Im Gegensatz zum Aufwendungsdarlehen haben Aufwendungszuschüsse den Vorteil, dass diese nicht der Rückzahlung unterliegen. Um die Zuschüsse zu erhalten, müssen vom Bauherrn gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Dabei darf die Einkommenshöhe eine bestimmte Grenze nicht überschreiten, außerdem ist die Förderungshöhe abhängig von der Wohnfläche.
Die Bewilligung der Aufwendungszuschüsse erfolgt für einen begrenzten Zeitraum, welcher vorab vereinbart wird. Die gewährten Zuschüsse werden monatlich ausgezahlt, wobei die Beträge während des Bewilligungszeitraumes gestaffelt sinken. Diese Art der Finanzierungshilfe soll zur Entlastung der Bauherren beitragen, speziell um laufende Aufwendungen, wie zum Beispiel Betriebskosten, zu decken.
Die jeweiligen Förderkriterien sind nicht einheitlich geregelt, sondern von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich festgelegt. Die zuständigen Wohnbauförderungsämter beraten individuell und nehmen Anträge für Aufwendungsdarlehen und Aufwendungszuschüsse entgegen.