Bei den Kreditverhandlungen vereinbaren Bank und Kunde eine feste Rückzahlung, die schließlich im Kreditvertrag fixiert wird. Viele Kreditnehmer wünschen sich jedoch, eine vorzeitige Sonderzahlung durchführen zu können, um so schneller schuldenfrei zu sein. Ob eine außerplanmäßige Sonderzahlung überhaupt möglich ist, ist abhängig von der gewählten Kreditart.
Bei Ratenkrediten beispielsweise, die für die Finanzierung diverser Wünsche oder Waren eingesetzt werden, ist eine außerplanmäßige Sonderzahlung meist ohne Probleme möglich. Nach einer Anfangszeit von sechs Monaten können Kreditnehmer sondertilgen, u.U. muss die Sondertilgungsrate dann aber mindestens die Höhe von drei Monatsraten betragen. Ob und in welcher Höhe Sonderzahlungen geleistet werden können, ist aus den AGB oder den Kreditbedingungen ersichtlich. Um das Darlehen vorzeitig komplett zurückzuzahlen, ist jedoch eine dreimonatige Kündigungsfrist zu beachten.
Anders ist es, wenn ein Baufinanzierungsdarlehen abgeschlossen wurde. Diese meist als Annuitätendarlehen vergebenen Kredite sind mit einer Zinsbindungsfrist ausgestattet. Während dieser Frist sind vorzeitige Rückzahlungen grundsätzlich ausgeschlossen. Sondertilgungen sind nur dann möglich, wenn diese bereits im Kreditvertrag vereinbart wurden. Viele Institute gewähren ihren Kreditnehmern heute Sondertilgungsrechte von mindestens 10% der Darlehenssumme. Zu beachten ist allerdings, ob diese Sondertilgung pro Jahr oder während der Laufzeit geleistet werden kann.
Wer noch während der Zinsbindungsfrist eine außerplanmäßige Sonderzahlung leisten will, das Sondertilgungsrecht aber nicht vereinbart hat, kann mit seiner Bank sprechen. In Ausnahmefällen gibt die Bank dem Kunden trotz Zinsbindungsfrist das Recht, eine Sonderzahlung zu leisten. Hierfür wird jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig, die die Bank für ihren entstandenen Schaden entschädigt. Die Höhe der Entschädigung ist von der Höhe der Sonderzahlung, dem aktuellen Zinsniveau sowie dem Zinssatz des Darlehens abhängig. In diesen Fällen sollten Kreditnehmer genau prüfen, ob die Sondertilgung tatsächlich Vorteile bringt oder ob der Geldbetrag besser angelegt und dann am Ende der Zinsbindung eingebracht wird. Ist die Zinsbindung nämlich abgelaufen, kann das Darlehen in beliebiger Höhe sondergetilgt oder auch ganz zurückgezahlt werden.