Avaldarlehen werden von Kreditinstituten an ihre Kunden vergeben. Dabei kann der Antragsteller für ein Avaldarlehen sowohl eine Privatperson als auch ein Unternehmen sein.
Ein Avaldarlehen zeichnet sich dadurch aus, dass das Kreditinstitut wie ein Bürge gegenüber einem Dritten auftritt. Es fließen bei einem Avaldarlehen zunächst keine Gelder, sondern die Bank geht nur gegenüber einer dritten Partei die Verpflichtung ein, eine Zahlung zu leisten, falls der Kunde der Bank seinen Verpflichtungen gemäß dem zu Grunde liegenden Vertrag nicht nachkommt. Das bekannteste Beispiel für ein Avaldarlehen bei Privatpersonen ist die Mietbürgschaft. Sollte der Mieter seine Miete nicht zahlen, kann sich der Vermieter an die Bank wenden, die die Mietbürgschaft eingegangen ist. Der Vermieter erhält in diesem Fall eine Zahlung von der Bank.
Im geschäftlichen Bereich gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Avaldarlehen, die Firmen bei einer Bank oder Sparkasse beantragen können. Einige Beispiele sind Zollbürgschaften, Anzahlungsgarantien, Bietungsavale, Erfüllungsbürgschaften, Lieferungs- und Leistungsgarantien sowie Gewährleistungsavale.
Das Kreditinstitut berechnet dem Kunden eine Avalprovision für die Bereiststellung eines Avaldarlehens. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Höhe der Avalsumme, nach der Bonität des Kunden, nach der Laufzeit des Avaldarlehens und nach dem Risiko, das die Bank mit dem Avaldarlehen eingeht. In der Regel liegt der Prozentsatz für ein Avaldarlehen bei etwa 0,5 % bis 3,0 % p.a. Die Avalprovision wird, je nach Vereinbarung, monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder einmal im Jahr dem Konto des Kunden belastet.
Sowohl für Privatkunden als auch für Unternehmen hat ein Avaldarlehen den Vorteil, dass keine liquiden Mittel bereit gestellt werden müssen. Die Höhe der Avalprovision liegt meist unter dem Zinssatz für einen Ratenkredit oder für ein Darlehen, so dass sich für den Antragsteller eines Avaldarlehens auf jeden Fall ein finanzieller Vorteil ergibt. Auch für das Kreditinstitut hat ein Avaldarlehen den Vorteil, dass es sich um eine Eventualverbindlichkeit handelt, die in der Bilanz entsprechend aufgeführt wird.