Neben den Darlehen, im Rahmen derer man vom Kreditgeber auch tatsächlich Kapital als Darlehensbetrag ausgezahlt bekommt, gibt es auch eine Kreditart, wo zunächst kein Geld fließt. Es handelt sich dabei um den so genannten Avalkredit, der im Grunde nichts anderes ist, als eine Bürgschaft seitens der Bank. Daher wird der Avalkredit oftmals auch als Bürgschaftskredit bezeichnet. Durch die Vergabe des Avalkredites übernimmt die Bank bzw. der Kreditgeber an sich eine selbstschuldnerische Bürgschaft gegenüber einer dritten Person oder gegenüber einem Unternehmen (Bürgschaftsnehmer), gegenüber dem der Kunde noch Verpflichtungen hat.
In der Praxis werden Avalkredite hauptsächlich im Bereich der gewerblichen Kunden genutzt, während die Beanspruchung eines Avalkredites im Geschäftsbereich Privatkunden eher eine Ausnahme darstellt. Für Geschäftskunden hat der Avalkredit den Vorteil, dass er als Sicherheit für seinen Geschäftspartner kein “Bargeld“ hinterlegen muss, was zu einer Reduzierung der liquiden Mittel führen würde.
In der Praxis werden die Bankbürgschaften in Form des Avalkredites in erster Linie von Behörden und auch Privatunternehmen verlangt. Wenn der Kunde zum Beispiel für eine Stadt einen Auftrag ausführen soll, möchte die Stadt oftmals als Bonitätsnachweis eine Bankbürgschaft haben. Diese stellt in dem Sinne einen Vertrauensbeweis der Bank gegenüber ihrem Kunden dar, da man bei schlechter Bonität natürlich keine Bürgschaft erhalten würde.
Auch wenn beim Avalkredit kein Geld fließt, so ist die Bürgschaftsübernahme seitens der Bank für den Kunden nicht kostenlos. Der Kunde muss eine so genannte Avalprovision zahlen. Die Höhe der Avalprovision ist abhängig von der Höhe der Bürgschaft (Risikosumme), von der Laufzeit und auch von der Bonität des Kunden. Im Durchschnitt beträgt die Avalprovision 1-3 Prozent pro Jahr, gerechnet auf die Bürgschaftssumme.