„Warum nicht gleich so?“, könnte man angesichts der beschlossenen Erweiterung der Riester-Rente fragen. Denn nach dem Wegfall der Eigenheimzulage verzeichnete die Baubranche geradezu einen Einbruch bei den Neubauten, da sich vor allem Familien mit einem geringeren Einkommen den Bau eines neuen Hauses ohne die staatliche Förderung einfach nicht mehr leisten konnten. Dass mit dem Bau-Riester nunmehr ein adäquater Ersatz gefunden wurde, ist mehr als positiv zu beurteilen.
Dabei werden beim Bau-Riester nunmehr auch Bausparverträge staatlich gefördert, d. h. die staatlichen Prämien, die bereits bei der Riester-Rente gezahlt wurden, können nun auch in extra zertizifierte Bausparverträge einfließen. Dabei schließt der Riester-Sparer einen Bausparvertrag mit einer hohen Bausparsumme ab. Das hat den Grund, dass er sich bereits bei Abschluss des Bausparvertrages den günstigen Zinssatz für das sich anschließende Bauspardarlehen sichert und er bei Zuteilung des Guthabens aus seinem Bausparvertrag nicht erneut in Zinsverhandlungen mit seiner Bank eintreten muss.
Da viele Bauherren aber nicht so lange warten wollen, bis sie in den Genuss des Guthabens aus ihrem Bausparvertrag kommen, gewähren die Banken ein so genanntes Vorfinanzierungsdarlehen über die gesamte Bausparsumme. Konkret bedeutet das, dass die Banken den Bausparvertrag quasi zuteilungsreif machen und gleichzeitig das Bauspardarlehen mit in dieses Vorfinanzierungsdarlehen integriert wird. Der Riester-Sparer tritt den Bausparvertrag als Sicherheit an die Bank ab und er muss mit dem Vorfinanzierungsdarlehen bereits die Zinsen zahlen. Getilgt wird dieses Darlehen bis zur Zuteilung des Bausparvertrages mit der staatlichen Riester-Förderung.
Diese beträgt wie bei der Riester-Rente auch 154,00 € für den Hauptsparer sowie die gleiche Summe für seinen Ehegatten. Für jedes im Haushalt lebende minderjährige Kind werden 185,00 € gezahlt; ist das Kind nach dem 01.01.2008 geboren, sind es sogar 300,00 € jährlich. Dabei ist allerdings zu beachten, dass diese Zulagen nur dann in dieser Höhe gezahlt werden, wenn der Hauptbausparer die geforderten 4 % seines jährlichen Bruttoeinkommens in den Bausparvertrag einzahlt. Die Zulagen müssen dann über die Einkommensteuererklärung beantragt werden und fließen dann automatisch direkt in den Bausparvertrag ein. Ist der Bausparvertrag dann zuteilungsreif, wird automatisch das Bauspardarlehen abgerufen und mit den Riester-Zulagen getilgt.