Wer sich den Traum vom eigenen Haus erfüllen möchte, muss zunächst einmal einen Bauantrag bei der zuständigen Behörde einreichen. Wenn die Bearbeitung des Antrags abgeschlossen ist und dieser positiv beschieden wird, erhält der Antragsteller endlich die ersehnte Baugenehmigung. Gleichzeitig wird der Gebührenbescheid für die Bearbeitung des Bauantrags verschickt.
Aufgrund schlechter Erfahrungen und leerer Kassen sind mittlerweile viele Landkreise dazu übergegangen, dass die eigentliche Baugenehmigung erst dann offiziell ausgestellt wird, sobald die Kosten für den Antrag vom Bauherrn bezahlt worden sind. Man erhält also zunächst eine Rechnung und muss diese begleichen, bevor man die Baugenehmigung in Empfang nehmen darf. Um unnötige Wartezeit zu vermeiden, sollte die Rechnung also so schnell wie möglich beglichen werden.
Aber welche Kosten kommen auf Bauherren überhaupt zu? Eine allgemein gültige Aussage gibt es leider nicht, da sich die Berechnung aus zahlreichen verschiedenen Faktoren zusammensetzt. Dazu zählen unter anderem die gültigen Gebührenordnungen der ausstellenden Gemeinde sowie der jeweiligen Baubehörde, aber auch das gewünschte Haus selbst spielt eine wichtige Rolle. Der umbaute Raum der Immobilie ist bei der Berechnung der Kosten ausschlaggebend, dazu kommen eventuell weitere Gebäude, die ebenfalls genehmigungspflichtig sind, zum Beispiel eine Garage.
Darüber hinaus kann es sein, dass weitere Genehmigungen erteilt werden müssen, etwa wenn eine Wärmepumpe für die Heizungsanlage eingebaut werden soll. Der Wert des Gebäudes (die Rohbaukosten) fließt ebenso in die Berechnung mit ein. Zu guter Letzt können weitere Rechtsvorschriften es nötig machen, dass von anderen Behörden ebenfalls Genehmigungen eingeholt werden müssen, für die weitere Kosten anfallen. Dazu können zum Beispiel wasserrechtliche Fragen gehören, aber auch der Bau einer Grundstückszufahrt oder das nötige Fällen von Bäumen kann in bestimmten Fällen erlaubnispflichtig sein.