Bausparverträge bieten die Möglichkeit, zinsgünstige Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen. Neben niedrigen Zinssätzen, die sogar bereits bei Abschluss des Bausparvertrages vereinbart werden, bieten Bauspardarlehen auch den Vorteil hoher Flexibilität, weiterhin weisen sie deutlich kürzere Laufzeiten auf als andere, vergleichbare Darlehen.
Um das Bauspardarlehen jedoch in Anspruch nehme zu können, muss der Bausparvertrag zuteilungsreif sein. Wichtigste Voraussetzung hierfür ist, dass der Vertrag das Mindestsparguthaben enthält, welches je nach Tarif zwischen 40-50% der Bausparsumme liegt. Zusätzlich muss der Bausparinhaber eine bestimmte Bewertungszahl erreicht haben, die sich aus den verdienten Zinsen sowie der bisherigen Laufzeit des Vertrages errechnet. Welche Bewertungszahl genau erreicht sein muss, kann jeder Bausparer anhand seines Vertrages erkennen.
In der Regel wird ein Bausparvertrag durch monatliche Einzahlungen bespart. Diese werden entweder direkt vom Bausparer oder aber von dessen Arbeitgeber überwiesen. Die Überweisung des Arbeitgebers hat dabei den Vorteil, dass bei Nichtüberschreiten von Einkommensgrenzen die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch genommen werden kann. Für die übrigen Einzahlungen hingegen kann die Wohnungsbauprämie genutzt werden.
Bei Abschluss des Bausparvertrages berechnen die Bankberater in der Regel, dass die Zuteilungsreife nach etwa sieben Jahren erfolgt. Der Grund hierfür ist wiederum die staatliche Förderung, die nur dann bezahlt wird, wenn der Vertrag über mindestens sieben Jahre abgeschlossen wurde. Alternativ wird die Zulage aber auch dann gewährt, wenn der Vertrag wohnwirtschaftlich, also für den Bau eines Hauses oder für Renovierungsarbeiten, eingesetzt wird. Die siebenjährige Laufzeit ist dann nicht mehr nötig.
Um den Vertrag vor Ablauf der sieben Jahre zuteilungsreif zu machen ist es zum einen möglich, die monatlichen Sparleistungen zu erhöhen. Somit wird das Mindestguthaben früher erreicht, die Zuteilung kann also vorverlegt werden. Gleichzeitig ist es auch möglich, sofort, bereits bei Abschluss des Vertrages, das Mindestguthaben einzuzahlen. Die Zuteilungsreife wird dann zwar nicht gleich erreicht, meist sind die Verträge jedoch nach 12-18 Monate zuteilungsreif. In der Zwischenzeit können Kreditnehmer Vorausdarlehen als Zwischenfinanzierung nutzen.