Das Mittel der Bausparzwischenfinanzierung kann angewendet werden, wenn ein Bausparvertrag sein Mindestansparguthaben von etwa 40 bis 50 Prozent der Gesamtsumme erreicht hat, aber noch nicht zugeteilt werden kann. Ein Bausparvertrag ist häufig noch nicht zuteilungsfähig, weil seine Bewertungszahl noch unter der notwendigen Bewertungszahl für die Zuteilung des Bausparvertrags liegt. Durch das Mittel der Bausparzwischenfinanzierung kann der Bausparvertrag – in Abhängigkeit von der für ihn bereits erreichten Bewertungszahl – über mehrere Monate bis zu mehreren Jahren bis zu seiner Zuteilung zwischenfinanziert werden. Im allgemeinen wird diese Methode der Finanzierung für eine Dauer zwischen drei Monaten und fünf Jahren angeboten.
Durch eine Bausparzwischenfinanzierung steht dem Bausparer somit unmittelbar finanzielle Liquidität zur Verfügung, wodurch sich Bau- oder Reparaturmaßnahmen bzw. der Kauf einer Immobilie vorziehen lassen. Jedoch erfordert die Baufinanzierung grundsätzlich eine Absicherung durch den Bausparvertrag, der die spätere Tilgung dieser Zwischenfinanzierung gewährleistet.
Die Gewährung einer Bausparzwischenfinanzierung ist durch die Bausparkasse möglich, mit der der Bausparvertrag abgeschlossen wurde. Doch auch davon unabhängige Banken bieten die Bausparzwischenfinanzierung an.
Bei Inanspruchnahme des Darlehens zur Bausparzwischenfinanzierung sind lediglich Zinszahlungen zu leisten, es erfolgt jedoch keine Tilgung. Erst mit der Zuteilung des Bausparvertrags bzw. Bauspardarlehens löst das im Bausparvertrag vorgesehene Darlehen die Bausparzwischenfinanzierung ab und es sind dann auch Tilgungsraten zu zahlen.