Die Beleihung von Immobilien wird vor allem von den Banken zur Finanzierung einer Immobilie oder dem Bau eines Hauses herangezogen. Solch eine Beleihung von Immobilien erfolgt in aller Regel aber nur dann, wenn eine Kreditvergabe auf Grund geringerer anderer Sicherheiten nicht erfolgen kann.
Die mögliche Höhe des Kredits richtet sich dabei ganz nach dem Beleihungswert und der möglichen Beleihungsgrenze der Immobilie oder dem dazugehörigen Grundstück.
Solch eine Beleihung von Immobilien, sichert die Kreditinstitute gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit ab. Dabei darf der Beleihungswert den Verkaufswert nicht überschreiten. In der Regel beträgt der Beleihungswert zwischen 70 und 90 Prozent von dem Wert, den die Immobilie beim Verkauf erzielen könnte. Einige Kreditinstitute bieten aber jedoch auch schon einen Beleihungswert bis zu 130 Prozent an. Da in solchen Fällen aber auch das Risiko für den Kreditgeber steigt, sind auch die Zinsen dementsprechend höher.
Der Beleihungswert wird von einem staatlich anerkannten Gutachter geschätzt. Dieser Sachverständige geht dabei von folgenden Kriterien aus, Alter und Zustand der Immobilie, den Marktwert und der ortsüblich bezahlte Preis. Bei der Schätzung des Ertragswertes, werden aber nicht nur allein der augenblickliche Wert der Immobilie oder des Grundstücks berücksichtigt, sondern auch der Umfang des möglichen Ertrages oder Einnahmen, die man mit dieser Immobilie oder dem Grundstück im Laufe der Zeit erzielen kann. Da die Laufzeit einer Beleihung von Immobilien meist zwischen 10 und 20 Jahren beträgt, ist die Bank natürlich sehr daran interessiert, ob, was und wie viel die Immobilie in dieser Zeit an Gewinn erbringen kann. Dies ist sehr wichtig und gegebenenfalls ausschlaggebend für den Beleihungswert.
Von dem ermittelten Marktwert des Sachverständigen, wird von dem Kreditgeber nochmals ein Sicherheitsabschlag errechnet, der zwischen 10 und 20 Prozent liegt (von Institut zu Institut unterschiedlich). Dieser Sicherheitsabschlag errechnet sich wiederum durch mögliche Wertminderungen wie Unwetterschäden, naturbedingte Alterung, Brand oder sinkende Immobilienpreise.