Im Rahmen der Wohn-Riester-Förderung bietet der BHW das Produkt Förder maXX an. Dabei handelt es sich um eine Eigenheim-Förderung mit hoher staatlicher Förderung. Weitere Vorteile des Förder maXX sind nach Angaben des BHW der Aufbau einer gesicherte Altersvorsorge, niedrige Zinsen, der Schutz vor Mietsteigerungen sowie die Möglichkeit einer schnellen Entschuldung.
Wer bereits Eigenheimbesitzer ist und auf eine Finanzierung verzichtet, kann ebenfalls von der staatlichen Förderung mit Förder maXX profitieren, indem er zum Rentenbeginn ein Anrecht auf eine interessante Rente hat. Der Förderberechtigte erhält jährlich einen Bonus in Höhe von 10 Prozent auf seine Einlagen und die Zuzahlungen. Mit der Möglichkeit eine Rente zu beziehen, erhält der Förderberechtigte ein Höchstmaß an Flexibilität. Mit Beginn der Rentenzahlung kann das Guthaben für die Entschuldung des restlichen Darlehens eines selbst genutzten Eigenheimes verwendet werden. Der Förderberechtigte kann sich aber auch eine lebenslange monatliche Rente auszahlen lassen. 30 Prozent des gesamten Kapitals kann er sich dabei als Einmalbetrag auszahlen lassen.
Eine Abgeltungssteuer ist auf die Erträge des Förder maXX nicht zu zahlen.
Mit der Wohn-Riester-Förderung unterstützt der Staat die Bildung von Wohn-Eigentum. Die staatliche Zulage ist unabhängig vom jeweiligen Einkommen, die Sparleistung des Förderberechtigten beträgt dagegen 4 Prozent seines Vorjahreseinkommens. Die Grundzulage beträgt jährlich 154 Euro, die Kinderzulage für jedes vor 2008 geborene Kind 185 Euro und für jedes nach 2008 geborene Kind 300 Euro. Berufseinsteiger, die noch keine 25 Jahre alt sind, erhalten einen einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro. Die Sparleistungen kann der Förderberechtigte bis zu einer Summe von 2.100 Euro als Sonderausgaben steuerlich absetzen.
Ein Anrecht auf die Riester-Förderung hat jeder, der Beiträge in die gesetzliche Renteversicherung zahlt. Dazu gehören z.B. Arbeitnehmer, geringfügig Beschäftigte, Beamte, Berufssoldaten, Richter, Landwirte, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende, rentenversicherungspflichtige Selbständige wie z.B. Handwerker, Kindererziehende während der Zeit der Kindererziehung, Bezieher von Arbeitslosengeld I und II sowie der Ehepartner des Förderberechtigten, wenn dieser ebenfalls einen eigenen Riester-Vertrag abschließt.