Im Wirtschaftsleben kommt es häufig vor, dass ein Unternehmen, aber auch der Staat, eine Stadt, eine Gemeinde oder eine andere öffentliche Stelle Aufträge an andere Unternehmen vergeben. Im privatwirtschaftlichen Bereich kann es sich dabei um größere Aufträge wie beispielsweise den Bau eines neuen Fabrikgebäudes handeln. Aber auch verschiedene Einzelleistungen werden z.B. gerade von Bauunternehmen oft an Fremdfirmen vergeben, wie etwa Arbeiten aus den Bereichen Trockenbau, Malerarbeiten, Fensterbau, Rohbau, Tapezierarbeiten oder das Fliesenlegen. Auch andere Branchen vergeben oft Tätigkeiten an andere Firmen, z.B. Reinigungsarbeiten, Programmiertätigkeiten, Fensterputzarbeiten oder den gesamten Transport und die Logistik für die Auftrag gebende Firma.
Ist ein solcher Auftrag zu vergeben, wird er sehr häufig ausgeschrieben. Eine Ausschreibung bedeutet, dass der Auftraggeber bekannt gibt, dass er einen entsprechenden Auftrag zu vergeben hat. Interessierte Firmen können dann ein Angebot abgeben, zu welchem Preis sie diesen Auftrag ausführen würden. Für den Auftraggeber hat eine Ausschreibung den Vorteil, dass er sich das günstigste Angebot heraussuchen kann. Das Risiko für den Auftraggeber bei einer Ausschreibung besteht allerdings darin, dass das ausgewählte Unternehmen den erteilten Auftrag nicht vertragsgemäß ausführen kann oder will. In einem solchen Fall wird meist eine Konventionalstrafe vereinbart, die das Unternehmen zahlen muss, das die Ausschreibung zwar gewonnen hat, den Auftrag dann aber doch nicht ausführt.
Damit der Auftraggeber sicher sein kann, dass alle Unternehmen, die sich auf eine Ausschreibung hin um den angebotenen Auftrag bewerben, diese Konventionalstrafe bei Bedarf auch zahlen können, wird meist ein so genanntes Bietungsaval verlangt. Bei einem Bietungsaval bestätigt ein Kreditinstitut, dass es in dem Fall, dass der angenommene Auftrag nicht wie vereinbart ausgeführt wird, die Konventionalstrafe an den Auftraggeber zahlen wird. Bei einem Bietungsaval handelt es sich um eine Eventualverbindlichkeit, für die die Bank eine Gebühr erhebt. Diese Gebühr muss von dem Bewerber um den ausgeschriebenen Auftrag gezahlt werden.
Sollte das Kreditinstitut aus dem Bietungsaval in Anspruch genommen werden, wird der gezahlte Betrag zu einem vereinbarten Zinssatz verzinst und muss gemäß den Vertragsbedingungen des Bietungsavals von dem Avalnehmer komplett oder in Raten zurückgezahlt werden.