Bürgschaften sind in der Regel eine gute Sache, denn verlangt ein Gläubiger von einem Hauptschuldner eine Bürgschaft, sprich eine Zahlungssicherheit, so kann dieser Bürge durch seine Unterschrift dem Hauptschuldner einen “Freundschaftsdienst“ erweisen und ihm den ersehnten Kredit oder Kreditkauf ermöglichen. Das aber Bürgen durch diese Unterschrift selbst in den wirtschaftlichen Ruin geraten können, hat die Vergangenheit oft gezeigt und wird vom Unterzeichner für Bürgschaften meist nicht in Betracht gezogen. Darum sollte man sich vor einer solchen teilweisen “Gefälligkeitsunterschrift“, erst einmal im Klarem sein, was sind überhaupt Bürgschaften?
Bürgschaften sind Vereinbarungen zwischen einem Gläubiger und einem Bürgen, die zur Sicherung der Verbindlichkeiten einer dritten Person (Hauptschuldner) gegenüber dem Gläubiger dienen. Dies heißt vereinfacht, der Gläubiger wird durch seine Unterschrift zum Mitschuldner und muss bei einer Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners, für dessen Kreditschuld im vollem Umfang mit Wert und Besitz aufkommen. Der Gläubiger, sei es etwa eine Bank oder ein Autohaus, ist so gar gesetzlich verpflichtet sich die Kreditschuld vom Bürgen zu holen.
Dabei gibt es für die Kreditvergabe seitens des Gläubigers, zwei verschiedene Formen für Bürgschaften. Zum einen ist das die so genannte Ausfallbürgschaft. Mit der Ausfallbürgschaft verfügt der Bürge über gewisse Vorteile, da der Gläubiger erst alle Möglichkeiten voll ausschöpfen muss, um an das Geld vom Hauptschuldner zu kommen. Die zweite Form einer Bürgschaft ist die so genannte “selbstschuldnerische Bürgschaft“, die meist von den Banken bevorzugt wird. Bei dieser Form haftet der Bürge sofort, nachdem der Hauptschuldner in Zahlungsverzug geraten ist. Daher ist es für einen Bürgen sehr wichtig, dass er darauf achtet was er unterschreibt.
Jeder der eine Bürgschaft unterschreibt, sollte sich genau darüber im Klaren sein, dass Bürgschaften nicht nur Freundschaftsdienste sein können, sondern auch ernste Konsequenzen nach sich ziehen können, denn Bürgschaften verjähren auch nicht und hängen einem im ungünstigstem Fall ein Leben lang an.