Eine GmbH ist eine Gesellschaft mit begrenzter Haftung und gehört zum Bereich der Kapitalgesellschaften. Diese Gesellschaftsform wird in Deutschland häufig gewählt, da die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt ist. Anders als bei einer Personengesellschaft haften die Gesellschafter bei eingegangenen Verbindlichkeiten also lediglich mit dem Geschäftsvermögen, das Privatvermögen bleibt unangetastet.
Gesellschaften mit begrenzter Haftung, die ihren Geschäftsumfang erweitern oder neue Investitionen tätigen wollen, benötigen für die Umsetzung dieser Projekte in der Regel Kredite ihrer Hausbank. Diese Kredite werden als Annuitätendarlehen zur Verfügung gestellt und in monatlichen Raten getilgt. Die zu zahlenden Zins- und Tilgungsleistungen müssen dabei aus dem Geschäftserfolg erzielt werden. Aus diesem Grund können GmbHs nur dann Kredite aufnehmen, wenn ihr Geschäftserfolg dies zulässt. Gesellschaften, die keinen Überschuss erzielen können, werden von ihrer Bank keine Kredite erhalten, da deren Rückzahlung nicht als gesichert angesehen werden kann.
Um die Bonität einer GmbH bewerten zu können, müssen Gesellschafter ihre Bilanzen gegenüber der Bank offenlegen und Informationen zum Auftragseingang sowie zur Auslastung geben können. Nur anhand der wirtschaftlichen Zahlungen und der Informationen über den weiteren Geschäftsverlauf lassen sich Aussagen über die künftige Kreditrückzahlung treffen. Um das Risiko des Kreditausfalls zu reduzieren, werden in der Regel auch Sicherheiten gefordert. Dies kann die Verpfändung von Guthaben, aber auch die Eintragung einer Grundschuld sein.
Da der Geschäftserfolg einer GmbH aber auch maßgeblich von der Tätigkeit der Gesellschafter abhängig ist, fordern die Banken bei einem GmbH Darlehen nicht selten auch die Bürgschaft der Gesellschafter. Mit solch einer Gesellschafterbürgschaft muss der Gesellschafter in den Kreditvertrag eintreten, wenn die GmbH das Darlehen nicht mehr zurückzahlen kann und die Kreditraten übernehmen. Demnach haftet der Gesellschafter für das Darlehen auch mit seinem Privatvermögen. Voraussetzung für die Annahme einer solchen Bürgschaft ist allerdings, dass der Gesellschafter auch die finanziellen Mittel hierzu aufbringen kann, weshalb auch er seine finanziellen Verhältnisse gegenüber der Bank offenlegen muss.