Die Baufinanzierung ist für Banken ein gutes Geschäft, denn die Vertragsabschlüsse sind häufig langfristig. Während dieser Laufzeit können die Banken mit den fest vereinbarten Zinsen rechnen und so hohe Renditen generieren. Um die Kunden längerfristig an das eigene Haus zu binden, nutzen die Banken häufig das so genannte Darlehens-Splitting. Dabei wird die Baufinanzierung in zwei Darlehen mit unterschiedlichen Zinsbindungsfristen aufgeteilt.
Üblicherweise wird dabei das längerfristige Darlehen mit zehn- oder 15jähriger Zinsbindung als erstrangiges Darlehen vergeben, das kurzfristige Darlehen hingegen wird oft nur mit fünfjähriger Zinsbindungsfrist vereinbart. Dies hat für den Kunden den Vorteil, dass ein Teil des Kredites langfristig gesichert ist und er mit dem kurzlaufenden Kredit flexibel bleibt. Dieser Kredit kann dann nach fünf Jahren bereits vollständig getilgt werden.
Kann die Tilgung der kurzlaufenden Kredittranche jedoch nicht nach fünf Jahren erreicht werden, muss das Darlehen prolongiert werden. Diese Anschlussfinanzierung wird dann häufig von der Bank durchgeführt, die auch das länger laufende Darlehen in den Büchern führt. Der Grund hierfür ist zum einen, dass Kunden so keinen Aufwand haben, sie müssen lediglich das Prolongationsangebot der Bank unterschreiben. Die Banken jedoch berechnen bei diesen Konstellationen häufig höhere Zinssätze als bei neuen Kreditabschlüssen, wodurch Kreditnehmer benachteiligt werden können.
Ein weiterer Grund für die Prolongation bei der Hausbank ist auch, dass die Zinsbindung für das erstrangige Darlehen weiterhin besteht und der Kredit daher noch nicht umgeschuldet werden kann. Und eine Umschuldung des nachrangigen Darlehens allein würde daher sehr teuer werden, denn nachrangige Grundschulden bieten den Banken kaum Sicherheit.
Doch es gibt die Möglichkeit, auch bei einem Darlehen-Splitting günstige Umschuldungen, mit denen einige Hundert Euro einzusparen sind, zu erhalten. Dies ist möglich, indem das fällig gewordene Darlehen sofort zinsgünstig umgeschuldet wird. Gleichzeitig wird ein Forward-Darlehen abgeschlossen, welches nicht jetzt, sondern erst bei Ablauf der Zinsbindungsfrist des erstrangigen Darlehens ausgezahlt wird. Dies hat zudem den Vorteil, dass sich Kunden das heute niedrige Zinsniveau bereits für die Zukunft sichern können. Die beiden Grundschulden werden dann an die neue Bank übertragen, die so auch eine ausreichende Sicherheit erhält.
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