Beim Abschluss eines Darlehens fallen bei den meisten Banken Kosten an, die in der Regel als sogenannte Darlehensgebühr deklariert werden und auch in die Berechnung des Effektivzinssatzes einbezogen werden. Die Darlehensgebühr wird für gewöhnlich in Prozent der Darlehenssumme ausgedrückt und beträgt meistens ein oder zwei Prozent der Kreditsumme. Allerdings werden nicht von allen Banken Darlehensgebühren erhoben. Manche Institute erlassen ihren Kreditnehmern die Darlehensgebühr, um attraktiver zu wirken. Ob eine Darlehensgebühr anfällt oder nicht, führt aber nicht zwangsläufig dazu, dass ein Kredit teurer oder billiger ist.
Nur weil eine Bank beispielsweise bei der Vergabe von Ratenkrediten grundsätzlich auf die Darlehensgebühr verzichtet, bedeutet dies also nicht, dass das Darlehen effektiv billiger ist als bei den Wettbewerbern. Vor diesem Hintergrund bietet sich ein Vergleichen der Effektivzinsen an, um abschließend beurteilen zu können, welches Darlehen tatsächlich am günstigsten ist.
Die Darlehensgebühr fällt übrigens immer nur beim Abschluss eines Darlehens an. Wer sich als Bankkunde lediglich beraten lässt und nur ein Darlehensangebot einholt, muss demnach keine Darlehensgebühr bezahlen. Ob eine Darlehensgebühr beim Abschluss anfällt, sollte man im Zweifel schon vorab beim potentiellen Kreditgeber erfragen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Weil die Darlehensgebühr in der Regel sofort fällig ist, verringert sich der zur Verfügung stehende Kreditbetrag üblicherweise um den Betrag der Darlehensgebühr. Dies sollte bei der Bemessung der Kredithöhe berücksichtigt werden.