Wer der Meinung ist, dass bei der Vergabe eines Kredites die Banken mit dem festgesetzten Zinssatz alle Kosten abgedeckt haben, ist einem großen Irrtum unterlegen. Sicher zahlt der Kreditnehmer über den Zinssatz der Bank quasi eine Entschädigung dafür, dass diese ihm für eine bestimmte Zeit Geld leiht. Aber die mit der Vergabe entstehenden Kosten werden extra berechnet.
Die Grundlage für diese Berechnungen bildet der Darlehensnennbetrag, also der Betrag, den der Kreditnehmer von seiner Bank als Darlehen erhalten möchte. Umgangssprachlich wird dabei auch von der Nominalschuld gesprochen. So werden sowohl die Bearbeitungskosten für das Darlehen von der Höhe des Darlehensnennbetrages errechnet wie auch evtl. Bereitstellungsgebühren und das Disagio. Sollte die Bank den Abschluss einer Restschuldversicherung wünschen, die als zusätzliche Kreditabsicherung bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit dient, dann fußt die Berechnung ebenfalls auf dem Darlehensnennbetrag.
Von daher kommt dem Darlehensnennbetrag eine nicht unwichtige Bedeutung zu. Wenn nämlich eine Bank einen günstigen Zinssatz anbietet, der Kreditnehmer anhand des Auszahlungsbetrages aber erkennen kann, dass die mit der Vergabe des Kredites in Zusammenhang stehenden Kosten sehr hoch sind, sollte auf einen Kreditabschluss eher verzichtet werden.