Menschen, die ihre Kreditverpflichtungen nicht mehr erfüllen können, müssen mit der Pfändung der Forderungen rechnen. Hierfür werden unter anderem Kontopfändungen vorgenommen, aber auch der Besuch des Gerichtsvollziehers ist möglich. Bei einem solchen Besuch werden alle verwertbaren Gegenstände im Haus oder in der Wohnung besichtigt und ggf. verwertet. Wer allerdings keine verwertbaren Gegenstände besitzt und kein Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze erzielt, kann die Forderungen häufig nicht mehr zurückzahlen. In diesem Fall fordern die Gläubiger von ihren Schuldnern die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung. Mit Unterschrift der Eidesstattlichen Versicherung versichern die Kreditnehmer gegenüber ihren Gläubigern, dass kein Vermögen und kein Einkommen vorhanden sind, um die Schulden zu tilgen.
Die Eidesstattliche Versicherung wird vom Gerichtsvollzieher abgenommen. Schuldner, die kein Vermögen mehr haben, sind zur Abgabe verpflichtet. Sofern sie zu den angegebenen Terminen des Gerichtsvollziehers nicht erscheinen, kann auch ein Haftbefehl erstellt werden, um die Abgabe zu erzwingen. Nachfolgend erfolgt die Eintragung der Eidesstattlichen Versicherung ins Schufa-Verzeichnis. Mit einem solchen Eintrag ist die Aufnahme neuer Kreditverpflichtungen nicht mehr möglich.
Eidesstattliche Versicherung – wie lange dauert die Sache?
Die Dauer der Eidesstattlichen Versicherung wird für die Zeit abgegeben, in der der Schuldner kein Einkommen besitzt. Sofern wieder Einkommen erzielt werden kann, mit dem auch die Rückzahlung der Kreditraten möglich ist, kann die Eidesstattliche Versicherung im Schufa-Verzeichnis als erledigt gekennzeichnet werden. Dabei ist zu beachten, dass im Schufa-Verzeichnis Einträge, die als erledigt gekennzeichnet sind, nicht automatisch gelöscht werden. Damit ist die Dauer der Eidesstattlichen Versicherung zeitlich nicht auf eine nur kurze Periode begrenzt. Vielmehr bleibt der Eintrag auch nach dessen Erledigung noch weitere drei Jahre im Schufa-Verzeichnis sichtbar. Auch in dieser Zeit werden die Banken keine neuen Kredite vergeben, auch der Abschluss eines Handy-Vertrages ist nicht möglich. Erst nach Ablauf dieser drei Jahre kann dann die Löschung des Eintrages vorgenommen werden. Nach der Löschung ist er für die Banken nicht mehr sichtbar, so dass auch neue Kreditverpflichtungen aufgenommen werden können.