Beim Akzeptkredit handelt es sich um einen Kredit, bei dem das Kreditinstitut einen vom Kunden ausgestellten Wechsel akzeptiert und sich gegenüber einem Dritten zur Einlösung dieses Wechsels verpflichtet. Die Bank haftet für den Wechsel, auch wenn er nicht gedeckt ist. Der Akzeptkredit ist ein kurzfristiger Kredit (i. d. R. höchstens drei Monate), der meist ohne Sicherheiten gewährt wird. Einfach ausgedrückt, wird dem Kunden der gute Ruf (also die Bonität) der Bank zur Verfügung gestellt. Aus diesem Grund erhalten auch nur die Kunden einen Akzeptkredit, bei denen kein Zweifel über die Zahlungsfähigkeit besteht.
Gegenüber der Bank wird der Kreditnehmer Schuldner und muss vor Fälligkeit des Wechsels für eine ausreichende Deckung sorgen. Sobald die Bank den Wechsel akzeptiert, wird sie zum Hauptschuldner und verpflichtet sich damit am Zahltag zur Einlösung.
Die Kosten für einen Akzeptkredit sind bei anschließender Diskontierung in der Regel niedriger als bei einem Kontokorrent- oder Diskontkredit. Der Kunde muss außerdem keine Sicherheiten nachweisen. Auch die Bank hat beim Akzeptkredit Vorteile. Bei einem reinen Akzeptkredit hat die Bank durch die Akzeptprovision einen Verdienst, ohne dabei eigene Mittel aufzubringen. In Verbindung mit einem Diskontkredit erhält die Bank zusätzlich den Zinsertrag. Der Akzeptkredit findet oft bei kurzfristigen Warengeschäften Anwendung, bei denen die Frist zur Zahlung mit Akzeptlaufzeit übereinstimmt.
Die Grundlagen für einen Akzeptkredit sind die Bonitätsprüfung, der Kreditvertrag (einschließlich der AGB’s), das Wechselgesetz/ Wechselsteuergesetz sowie die Bestimmungen über Darlehen und Geschäftsbesorgungsvertrag nach BGB.
Für die Vergabe eines Akzeptkredites ist eine formelle Prüfung der für einen Wechsel notwendigen Punkte (z. B. Indossamentenkette) und eine Prüfung der Beteiligten (z. B. durch Bankauskünfte) notwendig. Der Zinssatz liegt häufig zwischen ein und drei Prozent und richtet sich im Normalfall nach der Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Kreditinstitut, der aktuellen Wettbewerbssituation und der Höhe des betreffenden Abschnitts.
Für das Kreditinstitut ist die Vergabe eines Akzeptkredites oft mit Risiken verbunden, denn es ist darauf angewiesen, dass der Kunde den Wechselbetrag rechtzeitig zur Verfügung stellt. Tut der Kunde das nicht, muss das Kreditinsitut die Mittel selbst bereitstellen.