In einem Grundbuch sind alle Eintragungen zu dem Grundstück enthalten (z. B. was es für ein Grundstück ist, Belastungen in Form von Hypotheken etc.). Um diese Informationen in einer Schriftform zu erhalten, ist eine Abschrift in Form von einem Grundbuchauszug von nöten. Jedoch benötigt man für die Einsicht ein berechtigtes Interesse wie zum Beispiel für eine Beleihungsprüfung oder bei einem Kauf von einer Immobilie. Der Antrag auf die Einsicht und den Erhalt eines Grundbuchauszuges muss bei dem jeweiligen Grundbuchamt erfolgen.
Das Grundbuchamt erstellt sowohl beglaubigte als auch unbeglaubigte Abschriften. Eine unbeglaubigte Abschrift kostet 10 Euro und eine beglaubigte Abschrift 18 Euro nach § 73 KostO.
Jeder Eigentümer hat die Möglichkeit, gegen die Vorlage seines Ausweises (z. B. Personalausweis) persönlich einen Grundbuchauszug mitnehmen oder der Eigentümer bevollmächtigt eine andere Person. Viele Bundesländer haben die Grundbücher schon digitalisiert, sodass Notare und andere gemeldete Berechtigte online das Grundbuch anschauen und auch ausdrucken können.