Die Deutsche Bank Bauspar AG gehört zum Konzern der Deutschen Bank, weshalb die Produkte vornehmlich in den Filialen des Geldhauses vermittelt werden. Die Bausparkasse bietet eine Reihe unterschiedlicher Bauspartarife, zu denen auch das Deutsche Bank FlexBausparen gehört. Dieser Bausparvertrag soll nach Worten der Deutschen Bank dem Geld der Kunden einen Wachstumsschub bieten, denn der Vertrag ist wohl eine attraktive Anlage zum Auf- und Ausbau des privaten Guthabens.
Das Deutsche Bank FlexBausparen bietet nach Aussagen der Deutschen Bank eine hohe Flexibilität, die sich unter anderem an der individuellen Besparung zeigt. So ist es nicht nur möglich, die monatliche Sparrate jederzeit an die eigenen Wünsche anzupassen, sondern es können pro Jahr auch Sonderzahlungen geleistet werden, wobei die Einzahlungen auf 15% der Bausparsumme pro Jahr begrenzt werden. Nach sieben Jahren ist es dann möglich, das Kapital im Bausparvertrag frei zu verwenden. Zu beachten ist jedoch, dass bei einer freien Verwendung keine Wohnungsbauprämie in Anspruch genommen werden kann. Sie würde bei wohnwirtschaftlicher Verwendung und Einhaltung von Einkommensgrenzen in Höhe von 8,8% pro Jahr auf Einzahlungen in Höhe von 480 Euro pro Person gezahlt.
Die Guthabenverzinsung für das Deutsche Bank FlexBausparen wird auf der Internetseite der Bausparkasse aktuell mit 2,5% p.a. angegeben. Hierbei handelt es sich aber nicht um die Grundverzinsung, sondern um den Basiszins inklusive des Sonderzinses, der bei Darlehensverzicht nach Ablauf von sieben Jahren ausgezahlt wird. Zusätzlich ist es möglich, einen Sparbonus in Höhe von 3,2% nach sieben Jahren zu erhalten, sofern eine Bewertungszahl von 2.900 Punkten erreicht wird.
Nach Zuteilung des Deutsche Bank FlexBausparens ist es auch möglich, das Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen. Der gebundene Sollzins wird bei diesem Tarif mit % p.a. angegeben. Eine wohnwirtschaftliche Verwendung ist bei Nutzung des Bauspardarlehens allerdings Voraussetzung. Diese wohnwirtschaftliche Verwendung muss durch Vorlage von Handwerkerrechnungen oder Kaufverträgen belegt werden.