In der Finanzwelt gibt es den Begriff des so genannten Orderpapiers. Ein Orderpapier ist eine bestimmte Art von Wertpapier, das in Papierform vorliegen muss. Auf der ausgestellten Urkunde wird der Name desjenigen genannt, der Rechte aus dem Papier geltend machen kann. Außerdem muss die berechtigte Person das Orderpapier vorlegen können. Beispiele für solche Orderpapiere sind Schecks, Wechsel oder Namensaktien.
Natürlich kann der Begünstigte aus einem Orderpapier das Papier ordnungsgemäß vorlegen und es so zu Bargeld machen. Doch es gibt auch Situationen, in denen der im Orderpapier genannte Begünstigte kein Bargeld benötigt, sondern das Orderpapier weitergeben möchte. Dies kann beispielsweise mit einem Wechsel geschehen, der erst zu einem Termin in der Zukunft fällig wird. Der Begünstigte aus diesem Wechsel möchte ihn aber schon vor Fälligkeit z.B. an einen Lieferanten weitergeben, um damit eine Warenlieferung zu bezahlen. In diesem Fall muss sichergestellt werden, dass der Lieferant bei Fälligkeit des Wechsels ohne Probleme sein Geld erhält, obwohl er ursprünglich nicht als Begünstigter auf dem Wechsel eingetragen war. Dies geschieht in Form eines so genannten Indossaments.
Das Wort Indossament kommt aus dem Italienischen von der Vokabel „in dosso“, was so viel wie „auf dem Rücken“ bedeutet. Damit wird schon klar, wo sich das Indossament, also die Unterschrift des Übertragenden, befindet, nämlich auf der Rückseite des Orderpapiers. Der Indossant, also derjenige, der das Recht aus dem Orderpapier überträgt, muss seine Unterschrift leisten, damit der Indossatar, also derjenige, der das Recht aus dem Wertpapier erhält, zum neuen Berechtigten aus dem Papier wird.
Oft möchte der Indossatar das Orderpapier nochmals weitergeben, um eigene Verbindlichkeiten zu begleichen. In diesem Fall muss er drei Punkte beachten. Zum einen darf der ursprüngliche Indossant die Weitergabe nicht ausgeschlossen haben. Außerdem muss das Orderpapier vorgelegt werden können und die Indossamentenkette muss lückenlos sein. Denn nur durch eine lückenlose Indossamentenkette legitimiert sich der derzeitige Inhaber des Orderpapiers. Durch diese Legitimation kann der nächste Inhaber des Papiers das Orderpapier gutgläubig entgegennehmen und zur Begleichung einer Rechnung akzeptieren. Er muss nur darauf achten, dass sein Schuldner ebenfalls ordnungsgemäß das Papier auf der Rückseite indossiert, um die Indossamentenkette weiterhin lückenlos zu halten.