Diskontgebühren werden von Kreditinstituten berechnet, wenn sie einen Wechsel vor Fälligkeit diskontieren, d.h., den Wechselbetrag vorzeitig auszahlen.
Ein Wechsel ist eine Zahlungsanweisung, in der der Aussteller des Wechsels, also der Zahlungspflichtige, schriftlich die Anweisung erteilt, zu einer bestimmten Fälligkeit den im Wechsel genannten Betrag an einen namentlich genannten Bezogenen, also den Begünstigten, zu zahlen.
Mit einem Wechsel zahlt also z.B. der Käufer einer bestimmtem Ware seinen Einkauf, er erhält aber durch die Ausstellung des Wechsels eine Zahlungspause, da der Wechsel erst einige Zeit nach Abschluss des Geschäfts fällig ist. Gängige Laufzeiten von Wechseln sind beispielsweise drei Monate, ein halbes Jahr oder ein ganzes Jahr.
Der Produzent oder der Verkäufer der Ware weiß also sicher, dass er eine bestimmte Summe an einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft erhalten wird. Nun kann es aber notwendig sein, dass der Verkäufer oder der Produzent diese Summe sofort benötigt. Dann gibt es die Möglichkeit, den Wechsel einer Bank zum Diskont vorzulegen. Die Bank zahlt dann die Wechselsumme sofort aus und erhält dafür den Wechsel ausgehändigt. Bei Fälligkeit legt die Bank den Wechsel dann dem Bezognen vor und erhält die Wechselsumme.
Selbstverständlich bieten die Banken einen Wechseldiskont nicht kostenlos an. Zum einen werden Diskontzinsen berechnet, die sich nach der Wechselsumme und der Laufzeit des Wechsels richten. Außerdem berechnen einige Kreditinstitute zusätzlich noch Diskontgebühren. Hier lohnt sich oft ein Vergleich verschiedener Banken, denn diese Diskontgebühren können unterschiedlich hoch sein und manche Banken verzichten ganz auf die Berechnung von Diskontgebühren. Bis zur Einführung des Euro konnten die Banken einige Wechsel, die bestimmte Bedingungen erfüllten, bei der Bundesbank zum so genannten Rediskont einreichen. Dabei wurden die Wechsel von der Bundesbank zur sehr günstigen Rediskont Zinsen angekauft und die Banken konnten ihren Kunden das Geld ebenfalls günstig zur Verfügung stellen. Bei rediskontfähigen Wechseln wurden von den Banken meist auch keine Diskontgebühren in Rechnung gestellt.