Der Wirtschaftskreislauf im Finanzsystem ist sehr sensibel, Finanz- und Wirtschaftskrisen hängen sehr eng miteinander zusammen, umfangreiche Sicherheitsregeln sind deshalb lebenswichtig für die Banken und deren Kunden, die ja oft gleichzeitig über ihre Einlagen Gläubiger und über die Kredite Schuldner sind.
Unsere Wirtschaft lebt durch die Vergabe von Krediten, die Investition und Konsum ankurbeln. Jeder vergebene Kredit ist allerdings verbunden mit Kreditrisiken. Es sind:
1. Kreditausfallrisiken.
2. Marktpreisrisiken und
3. operationelle Risiken.
Kreditausfallrisiken treten ein, wenn der Schuldner zahlungsunfähig wird und den Kredit nicht mehr zurückzahlen kann. Fallen in wirtschaftlichen Krisenzeiten Finanzierungen im großen Maßstab aus, droht der Bank die Gefahr, zahlungsunfähig zu werden und ihren Gläubigern Kredite und Sparguthaben nicht mehr zurückzahlen zu können.
Unter Marktpreisrisiken fallen vor allen Dingen Änderungen bei Zinssatz für geliehenes Geld oder für vergebene Kredite. Zinserhöhungen oder –Senkungen können Einnahmen oder Aufwand erheblich beeinflussen und zu Lasten der Bank gehen.
Operationelle Risiken sind interne oder externe Störungen im Ablauf der Geschäftstätigkeit der Bank. Dies können zum Beispiel Ausfälle in der EDV sein oder der Abgang von Schlüsselpositionen im Management der Bank.
Der Gesetzgeber hat deshalb die Baken verpflichtet einen Sicherheitsgurt anzulegen. Zentrale gesetzliche Vorschrift ist in Deutschland das Kreditwesengesetz, auf der Ebene der europäischen Union sind das die Vorschriften unter Basel II, die vom Basler Ausschuss für Bankenvorschrift seit Januar 2007 gelten.
Die Banken sind verpflichtet, gemäß ihrer Kreditrisiken Eigenmittel zu hinterlegen. Sie haben die Höhe von 8% ihrer risikogewichteten Bilanzpositionen und bewerteten Preis- und operationellen Risiken. Bewertet werden diese Risiken sowohl intern durch die Banken selber als auch extern durch spezielle Rating–Agenturen, namhafte sind Standard & Poor´s, Moody`s oder Fitch Rating.
Die Eigenmittel erscheinen formal in der Bilanz. Sie setzen sich zusammen aus haftendem Eigenkapital (Kernkapital und Ergänzungskapital) und Drittrangmitteln.
Im Falle einer Insolvenz der Bank werden aus den Eigenmitteln zuallererst die Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditinstituten beglichen. Danach haben Kunden mit ihrem Sparguthaben und Investoren in verbriefte Verbindlichkeiten Anrecht auf ihr Kapital. Nachrangig bedient wird das Kapital aus Genussrechten, deshalb sind solche Investitionen immer mit einem höheren Ausfallrisiko verbunden.
Diese Vorschriften haben sich gerade in Krisenzeiten bewährt, da sie Vertrauen in das Bankensystem schaffen und die Kunden und Gläubiger der Banken schützen.