Der Begriff der endfälligen Tilgung wird häufiger im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen genutzt. Während die klassische Baufinanzierung im Allgemeinen in Form eines Annuitätendarlehens abgeschlossen wird, bei dem die monatliche Rate durch Zins und Tilgung gekennzeichnet ist, beschreibt die endfällige Tilgungsweise ein Darlehen, bei dem während der Laufzeit nur die Zinsen getilgt werden und das erst am Ende der Laufzeit komplett in einem Betrag getilgt wird.
Die endfällige Tilgungsweise kann steuerliche Vorteile bringen, die aber nur Sinn machen, wenn die Immobilie nicht selbst genutzt wird. Um das endfällige Darlehen zu einem späteren Zeitpunkt abzulösen, kann parallel zum Darlehen eine kapitalbildende Lebensversicherung abgeschlossen werden. Die Lebensversicherung wird dann monatlich bespart, und zwar solange, bis der Auszahlungsbetrag aus der Lebensversicherung identisch mit dem Betrag des zu tilgenden Darlehens ist. Etwa risikobehaftet ist das Ganze dann, wenn sich die Überschussbeteiligungen nicht so entwickeln, wie das bei Abschluss der Lebensversicherung vorgesehen war. Das kann zur Folge haben, dass die Zinsbindung für das Darlehen ausläuft, das angesparte Kapital aber nicht ausreicht, um das Darlehen damit abzulösen. Dann muss mit der Bank neu über die Zinskonditionen verhandelt werden und diese können unter Umständen schlechter ausfallen. Für den gesamten Zeitraum fallen weiterhin Zinsbelastungen an, die dann eventuell auch höher als geplant sind.
Jeder Bankberater wird Häuslebauern, die das Eigenheim selbst bewohnen wollen, von einem endfälligen Darlehen abraten, weil die bestehenden Risiken einfach zu hoch sind und die Familie dann eine zu hohe Belastung tragen müsste. Selbstnutzer sollten Bauspardarlehen oder normale Hypothekendarlehen für die Baufinanzierung nutzen.