Die Preise für Baugrundstücke sind in Deutschland so hoch wie nie zuvor. Mittlerweile macht der Kaufpreis für ein Grundstück oft schon ein Drittel der gesamten Immobilienfinanzierung aus. In hochpreisigen Lagen liegt der Grundstückpreis sogar auf demselben Niveau, wie die reinen Baukosten für das Wunschobjekt. Wenig verwunderlich also, dass sich viele potentielle Bauherren mit einer großen finanziellen Herausforderung konfrontiert sehen.
Eine interessante Alternative zum Erwerb eines Grundstücks bietet der Abschluss eines Erbpachtvertrages. Im Rahmen eines solchen Vertrages erwirbt der Erbpachtnehmer das Erbpachtrecht für ein Grundstück. Dieses Recht gewährt ihm die uneingeschränkte Möglichkeit zur Nutzung und Bebauung des ihm überlassenen Grundstücks für einen bestimmten Zeitraum. In der Regel werden Erbpachtverträge über besonders lange Zeiträume abgeschlossen. Regelmäßig belaufen sich Erbpachtverträge auf Zeiträume von 99 Jahren. Für die Überlassung des Grundstücks muss der Erbpachtnehmer in der Regel eine monatliche oder jährliche Pacht an den Verpächter bezahlen.
Die Höhe der Pacht ist in der Regel variabel und wird durch eine Dynamik angepasst. Häufig wird eine jährliche Dynamik von einem Prozent vereinbart. Das heißt, die Pacht steigt jedes Jahr um ein Prozent. Häufig wird auch eine Kopplung an die Inflationsrate vereinbart. Die Pacht erhöht sich hierbei analog der Inflationsrate. Die absolute Höhe der Erbpacht hängt aber in der Regel vor allem vom Wert des Grundstücks zu Beginn des Vertragsabschlusses ab.
Nach Ablauf des Erbpachtvertrages muss der Grundstückseigentümer den Pächter entschädigen. Die Höhe dieser Entschädigung ist analog des Verkehrswerts der auf dem Grundstück errichteten Gebäude. Eine Alternative hierzu ist die Verlängerung der Erbpachtvereinbarung, sodass eine Entschädigungszahlung ausbleibt.