EErbpachtrecht ist der umgangssprachliche Begriff für das Erbbaurecht. Hierbei handelt es sich um eine Art Pachtvertrag zwischen einem Grundstückseigentümer und einem Bauherrn. Da die Grundstückspreise vielerorts so hoch sind, dass sie im Preis mit dem darauf zu errichtende Bauwerk nahezu gleich sind, können es sich viele einkommensschwachere Mieter nicht erlauben, Altersvorsorge mit Hilfe eines Wohneigentums zu schaffen. Auf der anderen Seite gibt es viele Grundstückseigentümer – öfters Bauern, deren Ländereien zu Baugrundstücken geworden sind – welche die Grundstücke nicht selbst nutzen können, aber sie auch nicht verkaufen möchten. Hier kann das Erbbaurecht bzw. Erbpachtrecht genutzt werden.
Der Grundstücksbesitzer verpachtet das Grundstück – meist für 99 Jahre – an jemanden, der darauf (oder darunter) ein Gebäude errichten möchte. Der Erbbaurechtsnehmer zahlt monatlich oder jährlich einen Betrag, der sich ca. alle drei Jahre erhöhen kann. Dieser Betrag nennt sich Erbbauzins. Der Erbbauzins richtet sich nach dem Wert des Grundstücks und erhöht sich gemäß der Inflation oder nach Vereinbarung um z.B. 1 Prozent pro Jahr. Das ist Sache der Beteiligten und kann frei gehandhabt werden.
Das Erbbaurecht wird in zwei Grundbücher eingetragen. So kann es unter bestimmten Voraussetzungen beliehen werden, mit dem Verkauf des darauf befindlichen Gebäudes weitergegeben und auch vererbt werden.
Nach den meist üblichen 99 Jahren kann der Grundstückseigentümer dem Erbbaurechtsnehmer den Wert des darauf befindlichen Gebäudes auszahlen oder das Grundstück mit einem neuen Erbbaupachtvertrag weiterhin an den Hauseigentümer verpachten. Ebenfalls hat der Grundstücksbesitzer meist ein Vorkaufsrecht auf das auf seinem Grundstück befindlichen Gebäude. Das heißt, wenn der Hausbesitzer sein Haus verkaufen möchte, muss er zuerst den Grundstückseigentümer, der ihm das Grundstück mit dem Erbpachtrecht/ Erbbaurecht zur Verfügung gestellt hat, fragen, ob er das Gebäude kaufen möchte.
Wer ein Grundstück mit Erbbaurecht pachten möchte, anstatt sich ein Grundstück zu kaufen, sollte bei seinen Berechnungen aber auf Folgendes achten: Er zahlt zwar wahrscheinlich monatlich mehr an Zinsen und Abtragung für ein mit einem Baukredit erworbenes Grundstück, als er Pacht für das Erbbaugrundstück aufbringen muss, jedoch ist er mit dem Kauf des Grundstücks irgendwann fertig, während die Erbbaupacht immer weiter läuft. Für Bauherren mit kleinem Budget ist das Erwerben eines Grundstücks mit Erbpachtrecht jedoch eine sinnvolle Alternative.