Bei einem ERP-Darlehen handelt es sich im einen durchgeleiteten Kredit. Gewährt wird dieser von der Deutschen Ausgleichsbank und der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Wobei der Weg über zwischengeleitete Kreditinstitute zum Endkreditnehmer führt. Der Schwerpunkt dieser Förderung durch sogenannte ERP-Kreditmittel liegt dabei bei kleineren und mittleren Unternehmen, welche in der gewerblichen Wirtschaft tätig sind. Ihre Investitionsvorhaben sollen auf diese Weise finanziert werden. So existieren für die unterschiedlichsten Ziele vielerlei ERP-Programme.
Für die Finanzierung von Anpassungs- und Strukturmaßnahmen existiert zum Beispiel das ERP Seehafenprogramm. Die Finanzierung von Umweltschutzinvestitionen wird unter anderem über das ERP-Luftreinhaltungprogramm und das ERP-Abwasserreinigungsprogramm geregelt. In den neuen Bundesländern existiert zudem ein ERP-Existenzgründungsprogramm Ost, welches für die Finanzierung von Existenzgründungen zuständig ist.
Insgesamt dienen die ERP-Darlehen also der Wirtschaftsförderung. So werden lediglich Finanzierungen mit volkswirtschaftlich gut nachvollziehbaren und förderungswürdigen Anliegen unterstützt. Angeboten werden diese Darlehen allerdings nur von Kreditinstituten, welche auch die volle Haftung tragen.
Allerdings stellen die ERP Mittel lediglich einen Teil an der Gesamtfinanzierung dar, welche der Darlehensnehmer zusätzlich durch Eigen- sowie Fremdkapital stützen muss. Ausgelegt sind die ERP-Darlehen auf langfristige Investitionen, allerdings muss eine Höchstlaufzeit, welche projektabhängig ist, eingehalten werden. Die darauffolgende Tilgung erfolgt in Halbjahresraten.