Wer den Kauf einer Immobilie plant ist gut beraten, im Vorfeld die Finanzierung mit seiner Bank zu klären. Das hat einerseits den Vorteil, dass der Käufer danach genau weiß, ob und wenn ja in welcher Höhe die Bank bereit ist, Gelder zur Verfügung zu stellen und andererseits weiß der Erwerber, mit welchen zusätzlichen Kosten er beim Kauf rechnen muss. Denn der Kaufpreis einer Immobilie ist die eine Seite, die Erwerbsnebenkosten die andere.
So halten bei einem Immobilienkauf eine ganze Reihe von Behörden, Personen und Institutionen die Hand auf und wollen Geld; oftmals sogar, bevor die eigentliche Übergabe stattfindet und der Erwerber den Einzug in sein Eigenheim planen kann. Da sind zum einen die Kosten für Notar und Grundbuchamt. Ohne eine notarielle Beurkundung kann in der Regel niemand Eigentümer einer Immobilie werden. Und ohne eine notarielle Beurkundung können vom Grundbuchamt auch keine durch die Immobilie absichernden Darlehen im Grundbuch eingetragen werden. Dabei bewegen sich die Kosten für den Notar und das Grundbuchamt im Mittel bei 3 % der zu finanzierenden Summe.
Weitaus teurer, und seit einigen Jahren auch nicht mehr bundeseinheitlich, ist die Grunderwerbsteuer. Ohne Zahlung dieser Steuer kann die Umschreibung im Grundbuch auf den neuen Eigentümer nicht erfolgen. Dabei ist die Höhe der Grunderwerbsteuer je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Zwar liegt der Satz in den meisten Ländern immer noch bei 3,5 % des Immobilienkaufpreises. Doch erwägen nicht wenige Bundesländer eine Anhebung, da sie sich dadurch Mehreinnahmen für ihre klammen Länderkassen versprechen. In Berlin, im Saarland und auch in Hamburg liegt die Grunderwerbsteuer bereits bei 4,5 %.
Mitunter ist die Faustegel, die Erwerbsnebenkosten lägen etwa bei 10 %, nicht mehr einzuhalten. Vor allem dann nicht, sollte ein Makler den Verkauf vermittelt haben. Denn dieser erhält für seine Tätigkeit eine am Kaufpreis orientierte Courtage.