Viele Menschen nehmen im Laufe ihres Lebens einen Kredit auf, und sei es nur der Dispositionskredit, beziehungsweise denken zumindest einmal über die Aufnahme eines Kredites nach. Hierbei gibt es unterschiedliche Arten von Krediten.
Grundsätzlich wird ein Kredit entweder als Effektivkredit oder als Eventuellkredit gewährt. Bei Effektivkrediten erhält der Kreditnehmer eine Kreditleistung, die entweder aus Geld, einer Lieferung oder bestimmten Leistungen besteht. Bei Eventualkrediten ist es ein wenig anders, da hierbei der Kreditgeber dem Kreditnehmer nichts von alledem zur Verfügung stellt. Er leiht ihm lediglich seinen guten Namen in Form einer Garantie oder Bürgschaft. Bei einer Garantie haftet derjenige, der die Garantie zur Verfügung stellt, auch als so genannter Garant bezeichnet, mit einem bestimmten Betrag dafür, dass der Kreditnehmer eine versprochene Leistung erfüllt und bei der Bürgschaft haftet derjenige, der als Bürge eintritt dafür, dass der geliehene Kredit eines Kreditnehmers zurückgezahlt wird.
Ist der Kreditnehmer zahlungsunfähig muss der Bürge den Kredit zurückzahlen. Der Unterschied dieser beiden Formen liegt darin, dass bei der Bürgschaft beispielsweise vom Bürgen dieselbe Leistung erbracht werden muss, die vom Kreditnehmer versprochen wurde. Anders ist es da bei der Garantie, denn hier muss immer nur der vereinbarte Betrag vom Garant bezahlt werden und es ist aber völlig nebensächlich welche Leistung der Kreditnehmer hätte erbringen müssen.