Der Exportkredit ist ein mittel- oder langfristiger Kredit, welcher zur Finanzierung von Lieferungen, Projekten oder Dienstleistungen im Ausland verwendet werden kann. Mit einem derartigen Kredit möchte der Bund deutsche Unternehmen fördern, die bereit sind, sich für bestimmte geschäftliche Projekte im Ausland zu engagieren. Ein Exportkredit kann sowohl der Finanzierung einmaliger Lieferungen oder Leistungen als auch der Finanzierung langfristiger Projekte dienen. Im letzteren Fall handelt es sich dann um Investitionskredite.
Besonders die Geschäfte mit wirtschaftlich oder politisch instabilen Ländern sind immer mit einem Risiko behaftet. Um dieses Risiko für die deutschen Unternehmen zu minimieren, hat die Bundesregierung das Instrument der Hermesbürgschaft eingeführt. Dadurch wird das Risiko für die deutschen Unternehmer kalkulierbar, was ihnen ermöglicht, ihre Entscheidungen für Investitionen im Ausland relativ frei zu treffen.
Die Kreditgarantien im Rahmen der Hermesbürgschaft umfassen beim Exportgeschäft sowohl die wirtschaftlichen als auch die politischen Risiken im Exportland, bei Investitionskrediten werden allerdings nur politische Risiken abgesichert. Der Bund übernimmt die Deckung der Risiken jedoch nicht in jedem Fall, sondern erst nach einer gründlichen Risikoanalyse anhand von verlässlichen Daten.
Im Rahmen der Exportkreditabsicherung gibt es auch eine ganze Reihe von speziellen Deckungen und Garantien, wie zum Beispiel die Lieferantendeckung oder die Leasingdeckung.