Ein Fälligkeitsdarlehen ist ein Darlehen, das zum Ende der Laufzeit in einer Gesamtsumme zurückgezahlt wird. Es ist also keine zusätzliche Kündigung des Darlehens nötig. Der Kredit ist fällig zu einem Termin, der beiden Vertragspartnern von vorneherein bekannt ist. Während der Laufzeit dieser Darlehensart werden nur die jeweils fälligen Zinsen regelmäßig bezahlt.
Häufig wird für die fehlende Tilgung ein Tilgungsersatz vereinbart (Tilgungssurrogat). Hierfür werden gern Lebensversicherungen oder Bausparverträge verwendet. Die Auszahlung aus diesen Verträgen tilgt dann das Fälligkeitsdarlehen. Solche Verträge werden meist an den Kreditgeber abgetreten. Sie dienen ihm also als Sicherheit für den gewährten Kredit.
Ein Vorteil des Fälligkeitsdarlehens liegt in der sehr geringen monatlichen Belastung, die für den Kreditnehmer entsteht. Er kann frühzeitig über einen größeren Geldbetrag verfügen, ohne sich um die Rückzahlung große Sorgen zu machen. Am Ende der Laufzeit ergibt sich dann bei manchen Verträgen noch eine zusätzliche Auszahlung für den Kredit- beziehungsweise Versicherungsnehmer, welcher sich aus Überschüssen sowie Gewinnbeteiligungen der Versicherungsgesellschaften ergibt.