Können die Verpflichtungen aus einem Kreditvertrag nicht mehr erfüllt werden, wird umgangssprachlich vom Platzen des Kredites gesprochen. Dies hat für den Kreditnehmer natürlich Konsequenzen, die unbedingt beachtet werden sollten: In jedem Kreditvertrag werden zwischen Bank und Kunde Vereinbarungen getroffen, wie der Kredit zurückgezahlt werden soll. Die monatlich oder vierteljährlich zu zahlenden Raten müssen dabei natürlich pünktlich überwiesen werden. Ist dies nicht der Fall, wird die Bank das Mahnverfahren einleiten. Können die offenen Raten auch dann nicht zurückgezahlt werden, wird der Kredit von der Bank gekündigt und zur sofortigen Rückzahlung fällig gestellt.
Mit der Kreditkündigung beendet die Bank also die Zusammenarbeit mit dem Kreditnehmer und fordert die zur Verfügung gestellte Kreditsumme ein. Da Kreditnehmer mit Finanzierungsproblemen die Kreditsumme in der Regel nicht bezahlen können, wird die Bank jetzt die für die Kreditsicherung dienenden Sicherheiten verwerten. Bei Grundschulden wird die Zwangsversteigerung des Objektes angestrebt, bei etwaigen Verpfändungen von Sparguthaben werden diese aufgelöst und für die Rückführung der Kredite verwendet. Bei Ratenkrediten werden zwar grundsätzlich keine Sicherheiten vereinbart, jeder Kreditnehmer unterschreibt hierbei jedoch die Abtretung von Arbeitseinkommen. Mit dieser Abtretung wird die Bank im Fall der Kreditkündigung an den Arbeitgeber herantreten und Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze für die Kreditrückzahlung einfordern. Somit erfährt natürlich auch der Arbeitgeber von den finanziellen Problemen seines Arbeitnehmers, was nicht selten zusätzlichen Ärger für den Kreditnehmer bringt.
Das Platzen eines Kredites hat also weitreichende Folgen. Nicht nur, dass der Kreditnehmer finanziell eingeschränkt ist, auch der Verlust des Arbeitsplatzes ist möglich. Um Armut zu vermeiden, wurden in Deutschland die Pfändungsfreigrenzen eingeführt. Einkommen unterhalb dieser Freigrenzen können Schuldner trotz bestehender Kredite für ihren Lebensunterhalt verbrauchen, auch Sozialleistungen sind pfändungssicher.
Letztlich sollte beachtet werden, dass eine einseitige Kreditkündigung durch die Bank immer auch an die Schufa, die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, weitergeleitet wird. Da nahezu alle Kreditgeber vor erneuten Kreditvergaben die Schufa-Daten abfragen, sind weitere Kreditaufnahmen für kommende Jahre unmöglich.