Für viele Darlehen müssen Kreditnehmer Sicherheiten stellen, mit denen die Bank das Risiko des Zahlungsausfalls reduzieren will. Im Fall der Zahlungsunfähigkeit können diese Sicherheiten schließlich verwertet werden, um mit ihnen die noch offene Restschuld, die der Kreditnehmer nicht mehr begleichen will oder kann, zu tilgen.
Die Verwertung der Sicherheiten ist jedoch nur dann möglich, wenn der Kreditnehmer mit mindestens drei aufeinander folgenden Raten in Verzug ist oder aber 5% der nominalen Kreditsumme rückständig sind. In diesem Fall kann die Bank den Kredit kündigen und über ein Gerichtsurteil das Recht erlangen, die Sicherheiten zu verwerten. Diese Verwertung erfolgt dabei zum Beispiel auf dem Weg der Versteigerung, Sachwerte werden mitunter im Rahmen einer klassischen Versteigerung erlöst. Dabei ist jedoch zu beachten, dass bei Versteigerungen jeglicher Art in der Regel nicht die eigentlichen Werte der Objekte erlöst werden können. Vor allem bei Immobilien müssen Eigentümer bei einer Zwangsversteigerung oft mit Abschlägen von 30-50% rechnen. Um dies zu verhindern ist es möglich, den freihändigen Verkauf der Sicherheiten zu nutzen. Bei diesem Verkauf übernimmt entweder die Bank oder aber der Schuldner selbst den Verkauf von Haus oder Auto, um dabei einen höheren Erlös zu erzielen. Immobilien werden dazu zum Beispiel von einem Immobilienmakler angeboten. Da bei diesem Angebot die Zwangssituation des Kunden nicht im Vordergrund sichtbar steht, ist es möglich, einen höheren Verkaufspreis zu erzielen. Gleiches gilt für andere bewegliche Sachen wie Autos, Kunstgegenstände oder ähnlichem.
Wichtig ist dabei, dass der freihändige Verkauf nicht ohne Weiteres möglich ist. Sollte sich der Kreditnehmer selbst um die Verwertung kümmern, muss natürlich die Bank dieser Verwertung zustimmen. Will die Bank den freihändigen Verkauf nutzen, muss dies ebenfalls vereinbart werden, in einigen Fällen wird dies bereits bei der Verpfändung im Vertrag hinterlegt.