Die so genannte Freistellungsverpflichtungserklärung spielt bei der Immobilienfinanzierung eine Rolle. Wird ein Bauvorhaben per Kredit finanziert, so wird zur Sicherung des Darlehens eine Grundschuld eingetragen. Nach vollständiger Abbezahlung der Immobilie durch den Käufer sollte eine Löschung der Grundschuld im Grundbuch erfolgen. Zur Sicherstellung dieses Vorgangs wird – üblicherweise vom Notar – bei der Bank die Freistellungsverpflichtungserklärung eingeholt. Die Bank verpflichtet sich damit, die gekaufte Immobilie nach der Kaufpreiszahlung / Schuldabzahlung seitens des Käufers vollständig von der Grundschuld freizugeben.
Besonders häufig tritt die Freistellungsverpflichtungserklärung beim Bau von Eigentumswohnungen auf. Hier sichert sich die Bank meist durch eine Globalgrundschuld ab, die sich auf alle Eigentumswohnungen bezieht. Oft muss nun ein Käufer schon während der Bauphase Teilzahlungen leisten. Diese bedürfen aber gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung einer vorliegenden Freistellungsverpflichtungserklärung. Damit wird nämlich dem Käufer garantiert, dass die Wohnung vollkommen von der Globalbelastung freigestellt wird, sobald der volle Kaufpreis bezahlt wurde.
Diese Erklärung bedeutet also einen wichtigen Schutz für den Käufer. Darüber hinaus übernimmt die Bank damit auch die Zusage, dass im Falle der Nichtfertigstellung des Bauobjekts, dem Grundpfandrecht der Bank (des Käufers) und der Auflassungsvormerkung Vorrang einzuräumen.